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20.08.2002; 17:06 Uhr
SpVgg Unterhaching wegen Urheberrechtsverletzung zu Schadensersatz verurteilt
LG München I: Auf Fan-Schals verwendete Tiger-Darstellung urheberrechtlich geschützt

Nach wechselhaftem Glück auf dem Platz muss die Spielvereinigung Unterhaching (SpVgg) nun auch eine Niederlage vor Gericht einstecken. Das Landgericht München I verurteilte den mittlerweile in der Regionalliga spielenden Verein am 20.8.2002, an einen freischaffenden Künstler wegen Verletzung von Urheberrechten Schadensersatz in Höhe von rund 12.000 Euro zu zahlen (Az. 7 0 13071/01). Der Künstler hatte für die SpVgg einen Fan-Schal entworfen, auf dem neben dem Vereinswappen auch die Zeichnung eines Tigerkopfes abgebildet war, der einen Fußball im Maul hält. Später liess der Verein einen zweiten, ähnlichen Schal herstellen, für den ebenfalls der Tigerkopf verwendet wurde. Allerdings versäumte es die SpVgg, dafür nochmals die Zustimmung des Künstlers einzuholen, woraufhin dieser Klage erhob. Vor Gericht berief sich der Verein darauf, an der strittigen Zeichnung beständen keine Urheberrechte. Jedenfalls sei das dem Verein nicht bekannt gewesen, als er den zweiten Schal in Auftrag gegeben habe. Das Gericht liess diesen Einwand allerdings genauso wenig gelten wie den Hinweis der SpVgg darauf, der Tigerkopf habe nur ein Zehntel der Fläche des zweiten Schals eingenommen. Die Richter meinten, die Gestaltung der Zeichnung rage aus der Masse des Alltäglichen heraus. Bei der Abbildung handele es sich deshalb um ein Werk der angewandten Kunst, für das der Schöpfer Urheberrechtsschutz in Anspruch nehmen könne.

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