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20.08.2002; 18:22 Uhr
Streit um Harry-Potter-Unterrichtsmaterialien geht in nächste Runde
Autorin und Verlag legen Berufung gegen Urteil des LG Berlin ein

Der Streit um die vom Verlag an der Ruhr herausgegebenen Unterrichtsmaterialien zu den "Harry-Potter"-Romanen der britischen Erfolgsschriftstellerin Joanne Rowling geht in die nächste Runde. Das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel (Börsenblatt) berichtet am 20.8.2002, die Autorin und Time Warner als Inhaber der weltweiten Nutzungsrechte an dem Roman hätten beim Kammergericht (KG) Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (LG) eingelegt. Das LG hatte Anfang Juli 2002 eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die es dem Verlag an der Ruhr Anfang Juni 2002 untersagt hatte, sogenannte "Literaturkarteien" für Bücher aus der "Harry Potter"-Serie zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Die Antragsteller warfen dem Unternehmen aus dem nordrhein-westfälischen Mühlheim vor, gegen Urheber-, Titel- und Markenrechte verstoßen zu haben. Bei den sogenannten Literaturkarteien handele es sich um unfreie Bearbeitungen. Die Handreichungen übernähmen unter anderem Handlungsstränge, Namen und Charaktere von Rowlings Romanen. Die 16. Zivilkammer des LG kam in mündlicher Verhandlung dagegen zu dem Schluss, dass es sich bei den Literaturkarteien um freie Bearbeitungen handele. Die Unterrichtsmaterialien knüpften lediglich an einzelne Elemente der Romane an und stellten im übrigen selbstständige geistige Schöpfungen dar. Rowling und Time Warner halten diese Einschätzung für falsch. Sie meinen, für eine freie Bearbeitung fehle es an einer Interpretation oder Analyse der verwendeten Vorlage.

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