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21.08.2002; 15:58 Uhr
US-Behörden drohen Musikpiraten mit Strafverfolgung
Ermittlungen sollen schon bald aufgenommen werden

Die US-Strafverfolgungsbehörden haben angekündigt, schon bald strafrechtlich gegen die Nutzer rechtswidriger Dateitauschbörsen im Internet vorgehen zu wollen. Ein Sprecher der beim US-Justizministerium angesiedelten US-Generalstaatsanwaltschaft, John Malcolm, meinte am 20.8.2002 auf einer Veranstaltung in Aspen, ohne die zusätzliche Belastung durch die Terroranschläge vom September 2001 hätte die Behörde schon früher die Ermittlungen aufgenommen. Zurückgreifen wollen die Strafverfolger dabei anscheinend an ein wenig bekanntes Bundesgesetz, das noch im Jahr 1997 unter der Präsidentschaft von Bill Clinton in Kraft getreten ist. Nach dem sogenannten "No Electronic Theft Act" (NET-Act) kann das Tauschen urheberrechtlich geschützter Werke wie Musik, Filmen oder Computersoftware auch im Familien- und Freundeskreis mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden, wenn der Wert der betroffenen Werke 1000 US-Dollar übersteigt. Hat das getauschte Material einen Wert von mehr als 2500 US-Dollar, drohen sogar bis zu fünf Jahren Haft. Vertreter der US-amerikanischen Verwertungsindustrie begrüßten die Ankündigung als "sehr hilfreich". Verbraucherverbände warnten dagegen, es könne nicht angehen, die geschätzten 70 Millionen US-Amerikaner zu kriminalisieren, die Tauschbörsen benutzten.

Malcom meinte in Aspen auf einer Veranstaltung der Progress and Freedom Foundation, die US-Amerikaner müssten sich mehr bewusst werden, dass das Tauschen rechtswidrig vervielfältigter Musikstücke oder Filme ein Verbrechen sei, dass mit langjährigen Haftstrafen bestraft werden könne. "Eine Menge Menschen denken, dass diese Aktivitäten rechtmäßig sind und rechtmäßig sein sollten", kritisierte er. Die meisten Eltern wären vermutlich entsetzt, wenn sie in den Zimmern ihrer Kinder Hunderte gestohlener Musik-CDs fänden. Andererseits hätten sie nichts dagegen, wenn ihre Sprößlinge Hunderte von Liedern aus dem Internet herunterladen würden. Das Internet sei mittlerweile "die weltweit größte Kopiermaschine". Es müsse öffentlich ein Zeichen gesetzt werden, dass Diebstahl Diebstahl sei und bleibe ("There has to be some kind of public sign that stealing is stealing is stealing"). Eine Verfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden sei wesentlich effektiver, wenn es darum gehe, die Nutzer der Tauschbörsen einzuschüchtern, die bei einer Zivilklage wenig zu verlieren hätten. Auf den Zeitpunkt, an dem das US-Justizministerium die Ermittlungen aufnehmen würde, wollte sich Malcom allerdings nicht festlegen.

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