mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
21.06.2002; 14:43 Uhr
Nutzungsgebühren für US-Internetradios festgelegt
Unternehmen müssen 0,07 US-Cent pro Lied und Abruf zahlen

Der Streit zwischen Internetradios und Musikwirtschaft in den USA über Nutzungsgebühren für die Ausstrahlung von Musik über das Internet ist vorläufig beendet. Das bei der Bücherei des US-Kongresses angesiedelte US-Copyright Office setzte am 20.6.2002 entsprechende Abgaben fest. Nach der Entscheidung müssen Unternehmen, die ihr Programm im Internet ausstrahlen ("web radios"), pro Lied und Hörer mindestens 0,07 US-Cent (etwa 0,07 Euro-Cent) zahlen. Die Gebührt gilt unabhängig davon, ob das Programm auch auf herkömmlichem Weg empfangen werden kann. Die Abgaben werden im September 2002 fällig, ab dem Oktober 2002 auch rückwirkend ab dem Jahr 1998. Eine Schiedsstelle des US-Copyright Office, das Copyright Arbitration Royalty Panel (CARP), hatte im Februar 2002 für reine "web radios" noch doppelt so hohe Sätze vorgeschlagen, nachdem sich Rechteinhaber und Internetradios nicht hatten einigen können. Das US-Copyright Office hatte den Schiedsspruch im Mai 2002 nach heftigen Protesten der "web radios" aber abgelehnt. Die Unternehmen hatten gewarnt, die Erhebung der Abgaben auf ihre Angebote würde einem ganzen Wirtschaftszweig die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Sie beklagten, die fälligen Beträge überstiegen die Einnahmen in typischen Fällen etwa das Doppelte. Die Rechteinhaber hatten die Klagen zurückgewiesen. Sie meinten, nach jahrelangen ergebnislosen Verhandlungen sei es an der Zeit, dass Musiker und Verlage eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhielten.

Die Stellungnahmen zu der Entscheidung des US-Copyright Office fielen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Vertreter der US-Musikindustrie zeigten sich enttäuscht. Die Recording Industry Association of America (RIAA), der wichtigste Verband der US-amerikanischen Musikverleger, kritisierte die festgelegten Gebühren als zu niedrig. Sie entsprächen bei weitem nicht dem wirtschaftlichen Wert der Musik. Die Abgaben seien keine angemessene Entschädigung für die Werknutzung, die mit der Ausstrahlung der Lieder verbunden sei. Die Entscheidung laufe darauf hinaus, dass die Musikindustrie milliardenschwere Unternehmen wie Yahoo, AOL oder Realnetworks subventionieren müsse. Auf den entgegengesetzten Standpunkt stellte sich dagegen Vertreter der "web radios". Sie erklärten, die Sätze seien viel zu hoch. Sie überstiegen nach wie vor bei weitem die Gewinne, die vor allem kleinere Unternehmen mit dem Ausstrahlen von Musik über das Internet machten. Forderungen, die Vergütungen abhängig von den damit in den einzelnen Unternehmen erzielten Gewinnen festzusetzen, hatte das US-Copyright Office ausdrücklich zurückgewiesen. In diesem Fall sei wegen der häufig sehr niedrigen Gewinne zu befürchten, dass die Rechteinhaber nur eine geringfügige oder sogar gar keine Entschädigung erhielten.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 727:

https://www.urheberrecht.org/news/727/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.