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27.06.2002; 17:01 Uhr
Nordrhein-westfälischer Landtag verabschiedet neues Mediengesetz
Doch keine Obergrenzen für Fernsehbeteiligungen marktbeherrschender Presseunternehmen

Das neue Mediengesetz für Nordrhein-Westfalen kann wie geplant in Kraft treten. Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete am 26.6.2002 mit den Stimmen der rot-grünen Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom März 2002. Entgegen den ursprünglichen Plänen von Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) nahmen die Abgeordneten von SPD und Grünen allerdings in letzter Minute noch Änderungen am Gesetzestext vor. Danach gilt für die Beteiligung von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen an privaten Fernsehsendern auch dann keine feste Obergrenze, wenn die Verlage im jeweiligen Verbreitungsgebiet eine marktbeherrschende Stellung haben. In § 33 Abs. 3 des neuen Landesmediengesetzes heißt es nun lediglich, Presseunternehmen dürften in diesem Fall auf die Sender "weder unmittelbar noch mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben". Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages (RfStV) noch eine feste Obergrenze von 25 Prozent vorgesehen. Im nun beschlossenen Änderungsantrag heißt es, im Gesetzgebungsverfahren sei deutlich geworden, dass eine Generalklausel unter Verzicht auf bestimmte Beteiligungsgrenzen "den Gegebenheiten des Einzelfalles besser gerecht" werde. Hintergrund der nun vorgenommen Entschärfung waren heftige Proteste des Dortmunder Regionalsender tv.nrw, an dem drei örtliche Zeitungsverlage mit jeweils 30 Prozent beteiligt sind.

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