Bundestag verabschiedet neues Jugendschutzgesetz
Der Bundestag hat am 14.6.2002 mit den Stimmen von SPD und Grünen den Entwurf der Bundesregierung für ein neues Jugendschutzrecht verabschiedet. Die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP enthielten sich, die PDS-Fraktion stimmte gegen den Gesetzentwurf. Nach dem Willen der rot-grünen Parlamentsmehrheit sollen das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) zu einem Jugendschutzgesetz (JSchG) zusammengelegt werden. Dessen Regelungen sollen einheitlich sowohl für Tele- als auch für Mediendienste gelten. Ausgenommen sein soll allerdings der Jugendschutz im Rundfunk. Er soll weiter in der Zuständigkeit der Länder verbleiben und durch einen neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag geregelt werden. Der Bundesrat, der dem Gesetz zustimmen muss, wird sich am 21.6.2002 mit dem neuen Jugendschutzrecht beschäftigen. Einzelne Bundesländer haben bereits Änderungsvorschläge angekündigt. Bayern will sich beispielsweise dafür einsetzen, dass indizierte Filme in Zukunft weder in Videotheken verliehen noch im Fernsehen ausgestrahlt werden dürfen. Nachbesserungsbedarf sieht die bayerische Staatsregierung außerdem beim digitalen Fernsehen.
Nach dem geplanten JSchG sollen in Zukunft nicht nur Videofilme, sondern auch Computerspiele und Bildschirmspielgeräte mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. Änderungen sieht der Gesetzentwurf auch bei der Indizierung jugendgefährdender Medien vor. Zuständig bleibt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), die allerdings in Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) umbenannt wird. Die BPM kann in Zukunft auch von Amts wegen tätig werden, muss sich aber mit einer von den Bundesländern neu zu gründenden Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) abstimmen. Indizierungen von Internetseiten sollen anders als bisher künftig nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern nur noch Behörden und Entwicklern von Filterprogrammen mitgeteilt werden. Auf diesem Weg soll unerwünschte Werbung für jugendgefährdende Angebote vermieden werden. Die Selbstkontrolle der Medien will der Gesetzentwurf stärken. Der Jugendschutz soll so weit wie möglich Selbstkontrolleinrichtungen übertragen werden. Für deren Tätigkeit soll aber eine staatliche Zulassung erforderlich sein. Änderungen bringt das JSchG auch bei den Bußgeldern für Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen. Ihre Obergrenze soll von 10.000 auf 50.000 Euro erhöht werden.
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