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21.06.2002; 14:07 Uhr
Neues Jugendschutzrecht nimmt letzte Hürde
Auch Bundesrat stimmt zu - Bayern fordert Verbesserungen

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem neuen Jugendschutzrecht zugestimmt. Die Länderkammer verabschiedete am 21.6.2002 den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Danach werden das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) zu einem Jugendschutzgesetz (JSchG) zusammengelegt. Dessen Regelungen gelten einheitlich sowohl für Tele- als auch für Mediendienste. Ausgenommen ist allerdings der Jugendschutz im Rundfunk. Er verbleibt weiter in der Zuständigkeit der Länder soll durch einen neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag geregelt werden. Bayern kritisierte die neuen Regelungen bereits bei der Verabschiedung im Bundesrat als lückenhaft und forderte Nachbesserungen. Die bayerische Familienministerin Christa Stewens (CSU) kündigte an, der Freistaat werde demnächst einen entsprechende Gesetzesinitiative in der Länderkammer einbringen. Bayern will sich beispielsweise dafür einsetzen, dass indizierte Filme in Zukunft weder in Videotheken verliehen noch im Fernsehen ausgestrahlt werden dürfen. Nachbesserungsbedarf sieht die bayerische Staatsregierung außerdem beim digitalen Fernsehen.

Nach dem neuen JSchG müssen in Zukunft nicht nur Videofilme, sondern auch Computerspiele und Bildschirmspielgeräte mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. Änderungen sieht das Gesetz auch bei der Indizierung jugendgefährdender Medien vor. Zuständig bleibt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), die allerdings in Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) umbenannt wird. Die BPM kann in Zukunft auch von Amts wegen tätig werden, muss sich aber mit einer von den Bundesländern neu zu gründenden Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) abstimmen. Indizierungen von Internetseiten werden anders als bisher künftig nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern nur noch Behörden und Entwicklern von Filterprogrammen mitgeteilt. Auf diesem Weg soll unerwünschte Werbung für jugendgefährdende Angebote vermieden werden. Die Selbstkontrolle der Medien stärkt der Gesetzentwurf. Der Jugendschutz soll so weit wie möglich Selbstkontrolleinrichtungen übertragen werden. Für deren Tätigkeit wird in Zukunft aber eine staatliche Zulassung erforderlich sein. Änderungen bringt das JSchG auch bei den Bußgeldern für Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen. Ihre Obergrenze wird von 10.000 auf 50.000 Euro erhöht.

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