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13.08.2002; 16:35 Uhr
Zeitungen protestieren gegen Einschränkungen der Bildberichterstattung aus Fußballstadien
Zeitungsverleger sprechen von "Akt der Zensur" der Vereine

Die Entscheidung der Deutschen Fußball-Liga (DFL), Bildberichterstattern während laufender Bundesliga-Spiele die Übertragung aktueller Fotos an Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen zu untersagen, stößt bei den Zeitungsverlegern auf Kritik. Ein Sprecher des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sprach am 13.8.2002 in Berlin von einem "Akt der Zensur" des Unternehmens, das die Senderechte der deutschen Bundesliga-Vereine vermarktet. Das Vorgehen sei ein "massiver Eingriff" in das Recht auf freie Berichterstattung. Der BDZV forderte die DFL auf, das Übertragungsverbot für Live-Bilder sofort aufzuheben. Der Verband warnte, die Einschränkungen würden die Möglichkeit der Redaktionen zur aktuellen Berichterstattung erheblich beeinträchtigen. Besonders zu leiden hätten unter der Entscheidung der DFL die Online-Angebote der Verlage, die laufend von den einzelnen Partien berichteten. Die Verleger erklärten, die Fußball-Bundesliga sei eine Veranstaltung von höchstem öffentlichen Interesse und keine Privatangelegenheit der DFL. Die Begegungen fänden schließlich auch in Stadien statt, bei deren Bau Steuergelder in Millionenhöhe verwendet worden seien, meinte der BDZV.

Die DFL hatte vor Beginn der laufenden Bundesliga-Saison von den Nachrichtenagenturen die Unterzeichnung einer Vereinbarung verlangt. Danach sollten sich unter anderem Agence Press (AP), die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und der Deutsche Depeschen-Dienst (ddp) verpflichten, über ihre Bilddienste während der laufenden Begegnungen keine Live-Bilder zur Verwendung in Internetangeboten zu verbreiten. Die DFL begründete diese Forderung damit, dass sie die Rechte zur Bildberichterstattung in Internet und Mobilfunk bereits an die KirchMedia übertragen habe. Falls die Agenturen Fotos für Live-Berichte im Internet verbreiten wollten, müssten sie deshalb von KirchMedia entsprechende Lizenzen erwerben. Die Agenturen lehnten die Unterzeichnung der Vereinbarung ab. Die DFL verwehrte den Fotografen beim Bundesliga-Auftakt am 10.8.2002 daraufhin den Zutritt zu den Fußballstadien. Als Folge davon mussten am 12.8.2002 zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesliga alle deutschen Zeitungen ohne Fußball-Fotos der großen Nachrichtenagenturen erscheinen. Mehrere Blätter druckten daraufhin aus Protest statt Bildern leere Flächen ab.

In welchem Umfang die Fußballvereine über die Berichterstattung aus ihren Stadien bestimmen können, ist unklar. Umstritten ist beispielsweise, ob Hörfunksender für die Berichterstattung von Sportereignissen an die Veranstalter Lizenzgebühren zahlen müssen. Die Radiounternehmen sind der Auffassung, dass sie anders als Fernsehsender kostenlos aus den Stadien berichten dürfen. Sie berufen sich auf ihr grundgesetzlich geschütztes Recht auf freie Berichterstattung. Die Radioberichte entständen auf Grund einer schöpferischen Eigenleistung der Reporter und nicht durch die bloße Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens. Eine entsprechende Musterklage des Privatsenders Radio Hamburg gegen den Hamburger Sportverein (HSV), den FC St. Pauli und die DFL hat das Landgericht Hamburg allerdings Ende April 2002 in erster Instanz abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, wer in den Stadien das Hausrecht ausübe, dürfe auch bestimmen, wer von dort berichte. Damit verbunden sei auch das Recht, eine über einen Aufwendungsersatz hinausgehende Vergütung zu verlangen.

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