Börsenverein warnt erneut vor Rechtsstreitigkeiten wegen neuen Urheberrechts
Gute zwei Wochen vor Inkrafttreten des neuen Urhebervertragsrechts hat der Börsenverein für den Deutschen Buchhandel (Börsenverein) erneut gewarnt, die neuen Regelungen würden zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten führen. Nach Auffassung des Justitiars des Verbands, Christian Sprang, ist schon jetzt absehbar, dass Gerichte und Praxis vor allem die Neuregelung des sogenannten Fairnessausgleichs in § 32 a Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) beschäftigen werde. Bei dessen Anwendung seien allerdings gerade in der Buch- und Filmbranche ganz erhebliche Schwierigkeiten zu erwarten. Der Wortlaut des Gesetzestextes sei aus sich heraus nicht verständlich. Dazu komme, dass die buchstäblich in letzter Minute eingefügte Regelung nicht begründete worden sei. Auch der Gesetzgeber werde wohl erst "in vielen Jahren durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfahren", was er eigentlich geregelt habe, schreibt Sprang am 13.6.2002 in einem Aufsatz für das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel (Börsenblatt). Eine befriedigende Lösung sei vermutlich erst nach gesetzgeberischen Korrekturen erreichbar. Der Börsenverein kündigte an, seinen Mitgliedern in der Übergangszeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Der Bundesrat hat am 1.3.2002 ohne Änderungen grünes Licht für die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Urhebervertragsrechts gegeben. Das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern kann deshalb wie geplant zum 1.7.2002 in Kraft treten. Der Bundestag hatte den bis zuletzt heftig umstrittenen Kompromiss bereits am 25.1.2002 mit großer Mehrheit verabschiedet. Kernpunkte des Gesetzes sind die Einführung eines gesetzlichen Anspruches der Urheber auf angemessene Vergütung, die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln durch Urheber- und Verwertervereinigungen und eine umfangreiche Neufassung des sogenannten Bestseller-Paragraphen. Die deutschen Verlage befürchten wegen der Urheberrechtsreform seit längerem erhebliche Rechtsstreitigkeiten. Das Börsenblatts berichtete schon im Februar 2002, angesichts der bevorstehenden Änderung der Rechtslage hätten bereits einige Autoren und Übersetzer von ihren Verlagen Abrechnungen und Nachzahlungen verlangt.
Dokumente:
- Bericht im Börsenblatt vom 13.6.2002
- Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern v. 25.1.2002 (BT-Drs. 17/8058)
Institutionen:
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