Streit um Unterrichtsmaterialien zu "Harry Potter"-Romanen
Um Unterrichtsmaterialien zu den "Harry Potter"-Romanen der britischen Erfolgsschriftstellerin Joanne Rowling ist ein Streit zwischen dem US-Medienunternehmen Time Warner und dem Verlag an der Ruhr entstanden. Wie das Unternehmen aus dem nordrhein-westfälischen Mühlheim mitteilte, untersagte das Landgericht Berlin (LG) dem Verlag an der Ruhr bereits am 7.6.2002, sogenannte Literaturkarteien für Bücher aus der "Harry Potter"-Serie zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Beantragt worden war die Verfügung von Rowling und Time Warner als Inhaber der weltweiten Nutzungsrechte an den Roman, nachdem der Verlag an der Ruhr Ende April 2002 die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verweigert hatte. Die Antragsteller werfen dem Verlag vor, gegen Urheber-, Titel- und Markenrechte verstoßen zu haben. Das LG schloss sich dieser Auffassung an. Bei den sogenannten Literaturkarteien handele es sich um unfreie Bearbeitungen. Die Handreichungen übernähmen unter anderem Handlungsstränge, Namen und Charaktere von Rowlings Romanen.
Der Verlag an der Ruhr kündigte an, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. "Für einen kleinen unabhängigen Verlag ist es nicht leicht, sich mit einem Mediengiganten anzulegen, aber wir versichern Ihnen, wir lassen uns nicht unterkriegen", erklärt Verleger Wilfried Stascheit im Internetangebot seines Unternehmens. Die Freiheit von Wissenschaft und Unterricht sei bedroht, wenn nur die Rechteinhaber über ihre eigenen Werke schreiben dürften, meinte Stascheit. Es könne nicht angehen, dass Schulbücher "von Time Warner genehmigt" werden müsste. Unterstützt wird der Verlag nach eigenen Angaben vom Verband der Schulbuchverlage und vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Börsenverein), der ein Gutachten über die Problematik erstellen lassen will.
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