Bundesregierung soll beim Thema Urheberrechtsabgaben Farbe bekennen
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Bundestagsfraktion beim Thema Urheberrechtsabgaben endlich Farbe bekennen. Das geht aus einer kleinen Anfrage hervor, die die Liberalen Anfang Juli 2002 im Bundestag einbrachten (BT-Drs. 14/9614). Die freien Demokraten weisen darin darauf hin, dass die Bundesregierung bereits im Jahr 2000 im Zweiten Vergütungsbericht zur Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütung gemäß §§ 54 ff. UrhG (BT-Drs. 14/3972) eine Anhebung der seit 1985 unveränderten Sätze angekündigt habe. Außerdem sei bereits damals auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, die Vergütungsregelungen zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union (EU) anzugleichen. Die FDP kritisiert, trotz dieser Pläne und entgegen mehrmaliger Ankündigungen von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) seien diesen Worten in der laufenden Legislaturperiode bisher keine Taten gefolgt. Die Fraktion fordert die Bundesregierung deshalb auf, zur Frage Stellung zu nehmen, ob man von den bisherigen Plänen zur Anhebung der Angaben inzwischen Abstand genommen habe. Außerdem verlangen die Liberalen Auskunft, welche Anstrengungen die Bundesregierung bisher zu einer Harmonisierung auf EU-Ebene unternommen habe.
Neben der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) setzt sich auch die Musikwirtschaft seit langem für eine deutliche Erhöhung der Urheberrechtsabgaben auf Leerkassetten, Videobänder und CD-Rohlinge ein. Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV), der Deutsche Komponistenverband (DKV) und der Deutsche Textdichter-Verband (DTV) forderten erst Anfang Juni 2002 in einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin, die Urhebervergütungen für Tonträger nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) müssten umgehend von derzeit 6,14 Cent auf mindestens 18 Cent pro Spielstunde angehoben werden. DMV, DKV und DTV warnten in ihrem Schreiben, das kostenlose Herunterladen von Musik aus dem Internet und das private Brennen von Musik-CDs verursache inzwischen "drastische Umsatzeinbrüche" im Tonträgergeschäft. Im Jahr 2001 seien neben 220 Millionen bespielter Musik-CDs bereits 170 Millionen CD-Rohlinge verkauft worden. Im laufenden Jahr werde die Zahl der abgesetzten CD-Rohlinge die der Originale aller Voraussicht nach übersteigen. Die Verbände klagten, der Gesetzgeber sehe seit Jahren zu, wie eine ganze Branche "im wahrsten Sinn des Wortes niedergebrannt wird". Die Gewinnausfälle hätten in den letzten 18 Monaten bereits zum Verlust von etwa 5000 Arbeitsplätzen geführt. Wenn sich die laufende Entwicklung fortsetze, müsse damit gerechnet werden, dass 2002 30 Prozent aller Schallplattengeschäfte schließen werde.
Dokumente:
- Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion v. 26.6.2002 (BT-Drs. 14/9614)
- Zweiter Vergütungsbericht zur Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütung gemäß §§ 54 ff. UrhG v. 11.7.2000 (BT-Drs. 14/3972)
- Urheberrechtsgesetz vom 9.9.1965 i. d. F. v. 22.3.2002 (UrhG)
Institutionen:
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