Brüssel verschiebt Revision der EU-Fernsehrichtlinie
Die ursprünglich bis Ende 2002 geplante Revision der EU-Fernsehrichtlinie wird auf das Jahr 2004 verschoben. Darauf verständigten sich die EU-Kulturminister auf einer Sitzung am 23.5.2002 in Brüssel. Grund für die Entscheidung waren nach Angaben aus Kommissionskreisen vor allem die schlechte wirtschaftliche Entwicklung im Medienbereich und die schleppende Einführung des digitalen Fernsehens in der Europäischen Union (EU). Nach dem Willen der für Medien zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding soll die neue Richtlinie nicht nur für das Fernsehen, sondern für alle audiovisuelle Medien gelten. Betroffen wären damit auch Videofilme, Computerspiele und Internetangebote. Reding meinte, auch in diesen Medien müsse ein ausreichender Jugendschutz gewährleistet sein. Deutschland könnte bei der Revision der EU-Fernsehrichtlinie möglicherweise eine Vorreiterrolle übernehmen. Bund und Länder haben sich vor kurzem auf eine Reform des Jugendschutzrechtes verständigt, die einheitliche Vorgaben für alle audiovisuellen Medien schaffen soll. Der Leiter der bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Erwin Huber (CSU), wies in Brüssel darauf hin, dass die deutschen Erfahrungen in diesem Bereich möglicherweise in die Revision der Richtlinie einfließen könnten.
Die EU-Fernsehrichtlinie enthält unter anderem Bestimmungen über Fernsehwerbung, beispielsweise ein Kennzeichnungs- und Trennungsgebot, ein Verbot der Schleichwerbung und Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Außerdem schreibt sie vor, dass der Anteil der Werbung an der gesamten Sendezeit eines Senders bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf. Daneben enthält die Richtlinie Regelungen zur Förderung der Herstellung und Verbreitung von europäischen Fernsehproduktionen. Nach Meinung der deutschen Landesmedienanstalten soll die EU-Fernsehrichtlinie auch nach einer Revision weitgehend beibehalten werden. Die Medienwächter sind der Auffassung, die Regelungen hätten sich grundsätzlich bewehrt. Ergänzt werden solle aber eine Vorschrift, dass Werbung und Werbetreibende die übrigen Programmteile inhaltlich und redaktionell nicht beeinflussen dürfen. Vertreter der privaten Rundfunksender drängen dagegen auf einen Abbau der EU-Werbebeschränkungen. Nach ihrem Willen wäre sogar eine vorgezogene "punktuelle Deregulierung" unabhängig von der Revision der EU-Fernsehrichtlinie wünschenswert. Die Sender begründen das mit der schwierigen Lage auf dem Werbemarkt.
Dokumente:
- EG-Fernsehrichtlinie vom 3.10.1989 (89/552/EWG), konsolidierte Fassung
Institutionen:
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