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24.05.2002; 14:06 Uhr
Rasche Verabschiedung der EU-Urheberrechtsdurchsetzungsrichtlinie gefordert
Rechteinhaber fordern entschiedenes Vorgehen gegen Piraterie

Ein knappes Jahr nach Verabschiedung der EU-Urheberrechtsrichtlinie drängen die Rechteinhaber auf eine rasche Vereinheitlichung der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in der Europäischen Union (EU). Sprecher der wichtigsten Verbände der europäischen Musik-, Film- und Softwarewirtschaft forderten die EU am 23.5.2002 in Madrid auf, entschieden gegen Urheberrechtsverletzungen in Europa vorzugehen. Sie warnten, die Piraterie verursache jährlich Gewinn- und Steuerausfälle in Milliardenhöhe und gefährde Tausende von Arbeitsplätzen. Außerdem dienten die Profite aus diesem Bereich zunehmend zur Finanzierung des Drogenhandels, des Waffenhandels, der Geldwäsche und des Terrorismus. Dabei profitierten die Täter von nicht aufeinander abgestimmten Rechtsvorschriften in den EU-Mitgliedsstaaten. Die Verbände meinten, die geplante Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sei eine einzigartige Gelegenheit zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen.

Im Kampf gegen die rechtswidrige Vervielfältigung von Musik, Filmen und Computerprogrammen machten die Rechteinhaber eine Reihe konkreter Vorschläge. Zum einen fordern sie, dass die geplante Richtlinie wirklich abschreckende Straf- und Schadensersatzvorschriften enthalten müsse. Bisher sei es oft genug so, dass die Rechtsverletzer den zu zahlenden Schadensersatz als Teil der "Betriebskosten" in Kauf nähmen. In Zivilprozesse wegen Urheberrechtsverstößen müssten zu Gunsten der Rechtsinhaber vernünftige Vermutungsvorschriften geschaffen werden. Nur so ließen sich Verzögerungen verhindern, die bislang häufig dazu führten, dass "Piraten" sich der Justiz entzögen. Um ein wirkungsvolles gerichtliches Vorgehen gegen Rechtsverletzungen sicherzustellen, bedarf es nach Ansicht der Rechteinhaber auch brauchbarer Regelungen, die eine vorläufige Beschlagnahme und Sicherstellung von Beweismaterial ermöglichten. Die Erfahrung zeige, dass Kriminelle sonst wichtige Beweismittel zerstörten. Außerdem fordern die Verbände umfassende Auskunftsansprüche gegen Rechtsverletzer, um Vervielfältigung und Verbreitung illegaler Kopien nachvollziehen zu können. Dabei helfen soll ihrem Willen nach auch der verpflichtende Einsatz eines Quellidentifizierungscodes (Source Identification Code, SIC) zur Kennzeichnung von Musik-CDs und CD-ROMs.

Die Europäische Kommission (Kommission) hat bereits seit längerem angekündigt, nach dem materiellen Urheberrecht nun auch die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte harmonisieren zu wollen. Der zuständige Abteilungsleiter der Kommission, Jörg Reinbothe, teilte Anfang April 2002 auf einer Konferenz in New York mit, die Generaldirektion "Binnenmarkt" habe die Arbeiten an einem entsprechenden Richtlinienentwurf bereits weitgehend abgeschlossen. Die Kommission werde den Entwurf wahrscheinlich noch vor der Sommerpause der Öffentlichkeit vorstellen. Handlungsbedarf sehen die Brüsseler Beamten nach den Worten Reinbothes außerdem beim Thema digitales Rechtemanagement. Ein entsprechendes Papier sei zur Zeit ebenfalls in Arbeit.

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