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11.06.2002; 19:20 Uhr
Bayern fordert ausnahmsloses Verbot der Ausstrahlung indizierter Filme
Huber: Verschärfung "nur konsequent" - Auch im Digitalfernsehen "Nachbesserungsbedarf"

Die bayerische Staatsregierung hat sich für ein ausnahmsloses Verbot der Ausstrahlung indizierter Filme im Fernsehen ausgesprochen. Der Leiter der bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Erwin Huber (CSU), erklärte am 11.6.2002 nach einer Kabinettssitzung in München, eine solche Verschärfung sei im Hinblick auf das von der Staatsregierung ebenfalls geforderte Verleihverbot entsprechender Videofilme "nur konsequent". Außerdem meinte Huber, auch im Bereich des digitalen Fernsehens bestehe in Sachen Jugendschutz noch Nachbesserungsbedarf. Die digitalen Vorsperren hätten sich noch nicht als so sicher erwiesen, dass auf weitere Sendezeitbegrenzungen vom Gesetzgeber generell verzichtet werden könnte. "Im Einzelfall soll die staatliche Aufsicht bei der Genehmigung von technischen Vorsperren Auflagen machen können, um den Anliegen eines verbesserten Jugendschutzes zu entsprechen", erklärte der Staatsminister. Der CSU-Politiker sprach sich außerdem für eine Einbeziehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in die Neuorganisation des Jugendmedienschutzes aus. Im Rahmen eines ARD und ZDF übergreifenden Jugendschutzbeirates sollten alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter die Jugendschutzstandards fortentwickeln. Huber: "Jugendschutz ist unteilbar. Die Inhalte der Sender haben sich in einem Maße aufeinander zu bewegt, dass die Zeit für gemeinsame Richtlinien gekommen ist. Ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Öffentlich-rechtlichen und Privaten ist unerlässlich."

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