"Focus" durfte Feldbusch-Foto aus "Bild" nachdrucken
Die Zeitschrift "Focus" hat durch den Abdruck eines Fotos der Schauspielerin Verona Feldbusch in der "Bild-Zeitung" Ende 1996 keine Leistungsschutzrechte des Axel Springer-Verlags verletzt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 11.7.2002 in Karlsruhe (Az. I ZR 285/99). Das Gericht bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz. Die Richter erklärten, Gegenstand des Berichts des "Focus" sei nicht der Sachverhalt gewesen, der durch das Bild wiedergegeben werde, sondern die Tatsache, dass sich Feldbusch wegen der Angelegenheit in der "Bild-Zeitung" an die Öffentlichkeit gewandt habe. Das Foto dürfe deshalb als Werk, das bei einem Tagesereignis sichtbar geworden sei, ausnahmsweise auch ohne Erlaubnis des Rechteinhabers abgedruckt werden.
Im Fall hatte sich Feldbusch nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit ihrem damaligen Mann, dem Produzenten Dieter Bohlen, im November 1996 an die "Bild-Zeitung" gewandt. Unter der Schlagzeile "Bohlens Frau - So hat er mich zugerichtet" klagte die Schauspielerin in dem Blatt darüber, sie sei von Bohlen geschlagen worden. Neben dem Bericht wurde auf der Titelseite ein Farbfoto abgedruckt, dass Feldbusch mit blauem Auge, Pflaster und Verband zeigte. "Focus" berichtete etwa eine Woche später über diesen Artikel. Dabei wurde auch ein Ausriss aus der "Bild-Zeitung" abgedruckt, der neben der Schlagzeile auch das Foto von Feldbusch wiedergab. Der Springer-Verlag sah darin eine Verletzung seiner Leistungsschutzrechte und erhob Klage.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 764:
https://www.urheberrecht.org/news/764/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.