mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.11.2001; 18:55 Uhr
ARD startet Nachrichtenportal "tagesschau.de"
Rund um die Uhr besetzte Redaktion - Produktion beim NDR in Hamburg

Die ARD hat ihr neues Nachrichtenportal "tagesschau.de" gestartet. ARD-Vorsitzender Fritz Pleitgen (WDR) erklärte am 28.11.2001 bei der Vorstellung des Internetangebots in Potsdam, der Dienst könne "rund um die Uhr schnell, zuverlässig und fundiert über jedes relevante Ereignis in Deutschland und der ganzen Welt" informieren. Das Nachrichtenportal führt Meldungen aus allen ARD-Anstalten unter einer einheitlichen Oberfläche zusammen und berichtet unter den Rubriken Ausland, Inland, Regional, Wirtschaft, Kultur und Sport über das aktuelle Tagesgeschehen. Ein umfangreiches Nachrichtenarchiv und interaktive Angebote wie Diskussionsforen runden den Internetauftritt ab. Betreut wird das ARD-Gemeinschaftsvorhaben von einer 24 Stunden am Tag besetzten Redaktion des NDR in Hamburg, wo auch die "Tagesschau" produziert wird. Die ARD hat bereits Mitte des Jahres bestätigt, dass sie ihre Internet-Angebote massiv ausbauen will. Im laufenden Gebührenzeitraum von 2001 bis 2004 wollen die Landesrundfunkanstalten für ihr Online-Engagement rund 350 Millionen Mark ausgeben. Von der Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) für diesen Zeitraum genehmigt wurden bisher nur 88 Millionen Mark.

In der privaten Medienwirtschaft stoßen die Ausbaupläne der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf heftigen Widerstand. Nach Auffassung der deutschen Zeitungsverleger sind bereits die bestehenden Online-Angebote von ARD und ZDF rechtswidrig. Schon am 27.3.2001 hatten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Zeitungsverlegerverband Nordrhein-Westfalen (ZVNRW) in Düsseldorf ein entsprechendes Gutachten des Leipziger Medienrechtlers Christoph Degenhart vorgelegt. Der Professor begründet seine Auffassung damit, neue Dienste der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seien nach den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags (RfStV) zwar grundsätzlich zulässig, müssten aber vorwiegend programmbezogen sein, also in erster Linie herkömmliche Rundfunksendungen inhaltlich begleiten und ergänzen. Nur dann bewegten sich die Rundfunkanstalten innerhalb ihres gesetzlich und verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrags zur Grundversorgung der Bevölkerung. Die Einrichtung von programmunabhängigen Angeboten, die keinen Bezug zum herkömmlichen Angebot haben, seien mit dem RfStV dagegen nicht vereinbar. Außerdem ständen sie wegen der Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Widerspruch zum Grundgesetz und zu Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union. Nach der Meinung mehrerer deutscher Ministerpräsidenten, darunter Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) und Sachsen-Anhalts-Ministerpräsident Reinhard Höppner (SPD), ist eine Ausweitung der Internet-Auftritte von der Öffentlich-rechtlichen dagegen denkbar.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 474:

https://www.urheberrecht.org/news/474/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.