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01.07.2002; 18:43 Uhr
Kommission rügt Deutschland wegen Nichtumsetzung der Muster-RL
Umsetzungsfrist Ende Oktober 2001 abgelaufen - Weitere neun Mitgliedsstaaten betroffen

Die Europäische Kommission (Kommission) hat Deutschland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen gerügt. Wie die Behörde am 1.7.2002 in Brüssel mitteilte, wird die Bundesrepublik von der Kommission in den nächsten Tagen eine sogenannte "mit Gründen versehene Stellungnahme" nach den europäischen Verträgen erhalten. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ist schon am 28.10.2001 abgelaufen. Die förmliche Aufforderung ist die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens, das bereits im Dezember 2001 mit einer Erinnerung eingeleitet wurde. Die Deutschen befinden sich allerdings in guter Gesellschaft. Außer der Bundesrepublik haben es auch Belgien, Griechenland, Spanien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland und Schweden versäumt, der Kommission rechtzeitig die für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen mitzuteilen. Falls die säumigen Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort übermitteln, kann die Kommission Klage zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben.

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