Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen vereinheitlicht
Die Europäische Union (EU) ist bei der Vereinheitlichung des Mehrwertsteuerrechts im elektronischen Rechtsverkehr einen wichtigen Schritt vorangekommen. Der Europäische Rat (Rat) nahm Anfang Mai 2002 einen Entwurf der Europäischen Kommission (Kommission) für eine Richtlinie und eine Verordnung zur Erhebung von Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen und Rundfunkangeboten an. Nach der Richtlinie soll beispielsweise der Vertrieb von Software über das Internet unabhängig vom Sitz des Anbieters einheitlich der Mehrwertsteuer der Mitgliedsstaaten unterliegen, wenn die Software einem Verbraucher innerhalb der EU überlassen wird. Umgekehrt soll die Mehrwertsteuerpflicht unabhängig von ihrer Herkunft entfallen, wenn die Software nicht für einen Verbraucher innerhalb der EU bestimmt ist. Nicht in der EU niedergelassene Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen an Verbraucher innerhalb der EU erbringen, sollen sich zu diesem Zweck bei den Finanzbehörden eines EU-Mitgliedsstaats ihrer Wahl anmelden. Bisher war die Steuerpflicht ausschließlich von der Niederlassung des Anbieters abhängig, was europäische Unternehmen beispielsweise gegenüber US-amerikanischen Wettbewerbern benachteiligte. Einer weiteren Aussetzung der Mehrwertsteuerpflicht elektronischer Dienstleistungen erteilt die Richtlinie ebenso eine Absage wie die Übernahme ermäßigter Mehrwertsteuersätze, die in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten für Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften gelten. Die Erbringung von elektronischen Dienstleistungen für Geschäftskunden, der mit etwa 90 Prozent der Umsätze wichtigere sogenannte "business to business"-Bereich, ist von der Richtlinie nicht betroffen. Umgesetzt werden muss die Richtlinie zum 1.7.2003.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 667:
https://www.urheberrecht.org/news/667/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.