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13.05.2002; 16:44 Uhr
Bundesregierung lädt Hersteller von Computerspielen zu "Rundem Tisch" ein
Ziel besserer Schutz Jugendlicher vor gewalttätigen Darstellungen in Videospielen

Die Bundesregierung hat Vertreter von Herstellern von Computerspielen zu einem "Runden Tisch" eingeladen. Ziel des Gesprächs, das am 13.5.2002 im Berliner Kanzleramt stattfand, ist nach Darstellung von Regierungssprecher Bela Anda ein besserer Schutz Jugendlicher vor gewalttätigen Darstellungen in Videospielen. Das Treffen ist bereits das zweite seiner Art nach dem Amoklauf von Erfurt. Ende April 2002 hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) schon Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Privatsender ins Kanzleramt gebeten. Das neue Gespräch kommt nur wenige Tage, nachdem die Bundesregierung einem Entwurf von Bundesjugendministerin Christine Bergmann (SPD) für eine Neuregelung des Jugendschutzrechts zugestimmt hat. Danach sollen in Zukunft nicht nur Videofilme, sondern auch Computerspiele und Bildschirmgeräte mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. Schröders Herausforderer, der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hatte als Konsequenz aus dem Erfurter Amoklauf sogar ein völliges Verbot von "Killerspielen" gefordert.

Am 26.4.2002 hat ein 19jähriger ehemaliger Schüler des Erfurter Gutenberg-Gymnasiums bei einem Amoklauf sechzehn Menschen erschossen. Er tötete vor allem Lehrer der Schule, aber auch zwei Schüler und einen Polizist. Anschließend richtete sich der Täter, der mit einem Schrotgewehr und einer Pistole bewaffnet war, selbst. Nach Erkenntnissen der Polizei besaß der 19jährige für das Gewehr eine Waffenbesitzkarte, die ihm wegen der Mitgliedschaft in einem Erfurter Schützenverein ausgestellt worden war. In der Wohnung des Schülers, der in seinem Bekanntenkreis als unauffällig galt, fanden die Ermittler außerdem große Mengen an Munition für die beiden Waffen. Wie die Polizei weiter bekannt gab, spielte der Amokläufer unter anderem regelmäßig das für seine lebensnahen Gewaltdarstellungen bekannte Computerspiel "Counterstrike". Wegen des Spiels läuft zur Zeit ein Verfahren bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPJS). Eine Indizierung von "Counterstrike" gilt als wahrscheinlich. Mittlerweile liegen den Polizeibehörden allerdings Erkenntnisse vor, nach dem im Erfurter Fall Computerspiele "nicht ausschlaggebend" für den Amoklauf des 19jährigen Robert Steinhäuser gewesen seien. Nach einem Täterprofil des Landeskriminalamts Thüringen war Hauptgrund der Tat vielmehr der von den Eltern ausgeübte Erfolgsdruck.

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[IUM/jz]

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