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24.02.2023; 15:45 Uhr
Aussagen über Rabbiner teilweise rechtswidrig
Zentralrat der Juden muss bestimmte Äußerungen unterlassen

Der Zentralrat der Juden muss bestimmte Äußerungen über den frü­he­ren Rek­tor der Pots­da­mer Rab­bi­ner­schu­le unterlassen. Das hat das LG Berlin entschieden (27 O 16/23), worüber beck aktuell berichtet.

Konkret geht es um Aussagen in einen durch den Zentralrat veranlassten Bericht, in dem Vorwürfe gegen den Rabbiner in Bezug auf einen möglichen Machtmissbrauch behandelt werden.

Wie die Meldung unter Bezugnahme auf eine Gerichtssprecherin weiter ausführt, wurden nun 7 von 21 Aussagen vom Gericht beanstandet, insbesondere soweit diese mögliche Straftaten zum Gegenstand hätten.

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