Urheberrechtlicher Schutz von Computerprogrammen
Der BGH hat dem EuGH zwei Fragen zum urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen vorgelegt. Das hat das Gericht am gestrigen Tag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (I ZR 157/21 - Action Replay).
Bei den streitgegenständlichen Programmen geht es um sog. »Cheatsoftware«, also um Programme, die insbesondere bei Videospielen zum Einsatz kommen. Mit den Vorlagefragen möchte der BGH insbesondere wissen, ob in den Schutzbereich eines Computerprogramms eingegriffen wird oder eine Umarbeitung vorliegt, wenn nicht unmittelbar in dessen Quellcode eingegriffen wird, sondern lediglich ein zweites Programm parallel läuft und dabei bestimmte Variablen ändert.
Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht angekündigt, die in Streit stehenden Fragen womöglich dem EuGH vorzulegen (vgl. Meldung vom 28. Oktober 2022).
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