KI und Urheberrecht
In einem Beitrag für heise online analysiert der IT-Anwalt Joerg Heidrich die Folgen einer Entscheidung des U.S. Copyright Office (USCO), der zufolge durch KI-Bildgeneratoren erzeugte Bilder grundsätzlich keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
Dem Autor zufolge komme die Entscheidung nicht überraschend, da sich auch in Deutschland die meisten Juristen einig seien, dass KI-Erzeugnisse mangels persönlich-geistiger Schöpfung nicht unter den urheberrechtlichen Werkschutz fielen. Für die Praxis dürfte dies laut Heidrich jedoch zu enormen Verwerfungen führen. Einerseits könnten KI-generierte Inhalte damit grundsätzlich frei nutzbar sein.
Andererseits könnten Verwertungsgesellschaften wie die VG WORT künftig vor dem erheblichen Problem stehen, dass diese zunächst zu prüfen hätten, ob es sich bei einem gemeldeten Werk tatsächlich noch um eine persönliche Schöpfung des angeblich Berechtigten handele und nicht um ein KI-Erzeugnis. Schließlich könne § 44b UrhG dem Autor zufolge für Kreative zum Problem werden, da dieser womöglich dem Anbieter eines entsprechenden Systems eine zustimmungsfreie Nutzung von Werken ermöglichen könne.
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