Ferrero darf weiter mit Bildern des Bayern-Torwarts werben
Der Süßwarenhersteller Ferrero darf weiter mit Klebebildchen von Oliver Kahn werben. Das Landgericht Frankfurt am Main (LG) hob am 2.5.2002 eine einstweilige Verfügung auf, die zwei Wochen zuvor auf Antrag des Bayern-Torwarts ohne mündliche Verhandlung gegen das Unternehmen erlassen worden war. Kahn hatte seinen Schritt mit der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts begründet. Hintergrund war ein Werbevertrag des Nationalspielers mit dem Nahrungsmittelkonzern Nestlé, für dessen Schokoriegel "Lion" Kahn wirbt. Konkurrent Ferrero hatte sich dagegen vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) vertraglich das Recht einräumen lassen, seinen Schokowaffeln "Hanuta" und "Duplo" Bilder der Mitglieder der deutschen Fußball-Nationalmannschaft beizulegen. Kahn hatte sich darauf berufen, er habe vom genauen Umfang der Vereinbarung des DFB mit Ferrero nichts gewusst. Das LG ließ sich davon aber nicht überzeugen. Die Richter kamen nach der mündlichen Verhandlung zu dem Schluss, dass Kahn gegenüber dem DFB in die Verwendung der Bilder eingewilligt habe. Das Urteil kommt dem Fußball-Bund vermutlich sehr entgegen. Hätte das LG das Werbeverbot bestätigt, hätte der DFB unter Umständen alle laufenden Werbeverträge erneut mit den einzelnen Migliedern der Nationalmannschaft abstimmen müssen.
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