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25.04.2002; 17:12 Uhr
Nach Einigung über "TV-Duell" Schröder-Stoiber droht möglicherweise FDP-Klage
Westerwelle will Einladung gerichtlich erzwingen - "Duell verfassungswidrig"

Nach der Einigung von SPD und Union über die geplanten "TV-Duelle" von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und seinem Herausforderer, dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) droht möglicherweise eine Klage der Liberalen. Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle hatte bereits am 24.4.2002 angekündigt, die Ausstrahlung der Gespräche gerichtlich verhindern zu wollen, falls die Sender nicht auch ihn dazu einladen. Ein "Duell" nur mit den Kanzlerkandidaten von SPD und Union sei "verfassungsrechtlich unzulässig". Es erwecke den Eindruck, als ob nur Schröder und Stoiber zur Wahl ständen. Das sei eine "Form von Wahlbetrug", erklärte der FDP-Politiker gegenüber dem Saarländischen Rundfunk (SR).

Die Berater von Schröder und Stoiber haben sich am 25.4.2002 nach mehrstündigen Verhandlungen über die Einzelheiten für die geplanten "TV-Duelle" verständigt. ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender teilte dazu in Berlin mit, das erste Zusammentreffen der beiden Kanzlerkandidaten werde am 25.8.2002 von RTL und SAT.1 ausgestrahlt. Das zweite Gespräch ist für den 8.9.2002 geplant und wird bei ARD und ZDF stattfinden. Die Sendungen sollen jeweils etwa 75 Minuten dauern. Moderieren werden bei den Öffentlich-rechtlichen Sabine Christiansen und Maybrit Illner. Bei den Privatsendern führen die Moderatoren Peter Limbourg und Peter Kloeppel durch das Gespräch. In den Studios werden keine Zuschauer anwesend sein. Schröder und Stoiber sollen während der Debatte stehen.

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[IUM/jz]

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