Stärkere Einschränkungen für Gewaltdarstellung in Medien gefordert
Nach dem Amoklauf von Erfurt haben Politiker der beiden großen Volksparteien stärkere Einschränkungen für Gewaltdarstellungen in den Medien gefordert. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) erklärte am 29.4.2002 in Berlin, man müsse sich Gedanken darüber machen, wie die Verbreitung von "Schmutz und Schund" über das Internet unterbunden werden könne. Außerdem kündigte Schröder Gespräche mit den Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der privaten Rundfunksender an, bei denen Möglichkeiten zur Begrenzung von Gewaltdarstellungen vor allem im Fernsehen diskutiert werden sollen. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber sprach sich bereits am 27.4.2002 in München für ein Verbot der Gewaltverherrlichung in Computerspielen aus. Sein Innenminister Günther Beckstein (CSU) warf der Bundesregierung im gleichen Zusammenhang Untätigkeit vor. Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) habe eine Bundesratsinitiative Bayerns nicht aufgegriffen, die ein Verbot gewaltverherrlichender Videos und Computerspiele gefordert habe, kritisierte der Politiker. Das Bundesfamilienministerium kündigte an, das Bundesjugendschutzgesetz noch vor den Bundestagswahlen überarbeiten zu wollen.
Am 26.4.2002 hat ein 19jähriger ehemaliger Schüler des Erfurter Gutenberg-Gymnasiums bei einem Amoklauf sechzehn Menschen erschossen. Getötet wurden vor allem Lehrer der Schule, aber auch zwei Schüler und ein Polizist. Anschließend richtete sich der Täter, der mit einem Schrotgewehr und einer Pistole bewaffnet war, selbst. Nach Erkenntnissen der Polizei besaß der 19jährige für das Gewehr eine Waffenbesitzkarte, die ihm wegen der Mitgliedschaft in einem Erfurter Schützenverein ausgestellt worden war. In der Wohnung des Schülers, der in seinem Bekanntenkreis als unauffällig galt, fanden die Ermittler außerdem große Mengen an Munition für die beiden Waffen. Wie die Polizei weiter bekannt gab, spielte der Amokläufer unter anderem regelmäßig das für seine lebensnahen Gewaltdarstellungen bekannte Computerspiel "Counterstrike". Wegen des Spiels läuft zur Zeit ein Verfahren bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPJS). Eine Indizierung von "Counterstrike" gilt als wahrscheinlich.
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