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05.07.2002; 13:34 Uhr
Unterrichtsmaterialien zu "Harry Potter" dürfen weiter vertrieben werden
Time Warner unterliegt vor Gericht - LG Berlin: "Selbständige geistige Schöpfung"

Der Verlag an der Ruhr darf weiter Unterrichtsmaterialien zu den "Harry Potter"-Romanen der britischen Erfolgsschriftstellerin Joanne Rowling vertreiben. Das Landgericht Berlin hob am 4.7.2002 eine einstweilige Verfügung auf, die es dem Unternehmen aus dem nordrhein-westfälischen Mühlheim Anfang Juni 2002 untersagt hatte, sogenannte Literaturkarteien für Bücher aus der "Harry Potter"-Serie zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Beantragt worden war die Verfügung von Rowling und Time Warner als Inhaber der weltweiten Nutzungsrechte an den Roman, nachdem der Verlag an der Ruhr Ende April 2002 die Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung verweigert hatte. Die Antragsteller warfen dem Verlag vor, gegen Urheber-, Titel- und Markenrechte verstoßen zu haben. Bei den sogenannten Literaturkarteien handele es sich um unfreie Bearbeitungen. Die Handreichungen übernähmen unter anderem Handlungsstränge, Namen und Charaktere von Rowlings Romanen. Die 16. Zivilkammer des Landgerichts Berlin kam in mündlicher Verhandlung dagegen zu dem Schluss, dass es sich bei den Literaturkarteien um freie Bearbeitungen handele. Die Unterrichtsmaterialien knüpften lediglich an einzelne Elemente der Romane an und stellten im übrigen selbstständige geistige Schöpfungen dar.

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