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24.04.2002; 17:02 Uhr
Westerwelle will "TV-Duell" von Schröder und Stoiber gerichtlich verhindern
Falls Sender nicht auch ihn einladen - "Duell verfassungsrechtlich unzulässig"

Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle will das geplante "TV-Duell" von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und seinem Herausforderer, dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU), gerichtlich verhindern, falls die Sender nicht auch ihn dazu einladen. Das kündigte Westerwelle am 24.4.2002 in einem Gespräch mit dem Saarländischen Rundfunk (SR) an. Ein "Duell" nur mit den Kanzlerkandidaten von SPD und Union sei "verfassungsrechtlich unzulässig", meinte der FDP-Politiker. Es erwecke den Eindruck, als ob nur Schröder und Stoiber zur Wahl ständen. Das sei eine "Form von Wahlbetrug", kritisierte Westerwelle.

Schröder und Stoiber haben sich grundsätzlich bereit erklärt, an einem oder mehreren "TV-Duellen" teilzunehmen. Meinungsverschiedenheiten gibt es allerdings noch bei der Frage, wann die Streitgespräche ausgestrahlt werden sollen. Die Wahlkampfmannschaft von Schröder hat einen Termin Anfang und einen Termin Ende September unmittelbar vor den Bundestagswahlen vorgeschlagen. Die Berater von Stoiber wollen dagegen das sogenannte "amerikanische Modell" durchsetzen. Danach soll das letzte "TV-Duell" spätestens drei Wochen vor den Bundestagswahlen ausgestrahlt werden. Einigkeit besteht dagegen darüber, auf welchen Sendern die Gespräche stattfinden werden. ARD, ZDF, SAT.1 und RTL haben sich darauf verständigt, dass ein "Duell" bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gesendet wird. Für das zweite Treffen sollen die Privatsender verantwortlich sein.

[IUM/jz]

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