Auch Suchmaschinen sollen Sabotageanleitung aus Datenbanken löschen
Der umstrittene "Kleine Leitfaden zur Behinderung von Bahntransporten aller Art" wird möglicherweise noch einmal die Gerichte beschäftigen. Nachdem die Deutsche Bahn AG wegen der Verbreitung der deutschsprachigen Sabotageanleitung erfolgreich gegen den niederländischen Internetprovider XS4ALL vorgegangen war, will sie nun erreichen, dass die entsprechenden Seiten auch in den Datenbanken mehrerer Suchmaschinen gelöscht werden. Ein Sprecher der Deutschen Bahn AG bestätigte am 17.4.2002 gegenüber dem Branchendienst heise online, man habe die Suchmaschinen Altavista, Google und Yahoo aufgefordert, die entsprechenden Verweise aus ihren Datenbanken zu entfernen. Die Suchmaschine Google solle den "Leitfaden" außerdem aus seinem Archiv löschen, über das die bei dem Provider mittlerweile gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich seien. Falls die Suchmaschinen der Abmahnung nicht bis zum 18.4.2002 nachkämen, würde man die jeweiligen deutschen Tochterunternehmen verklagen.
Der "Leitfaden" ist bereits seit Ende 1996 Gegenstand von Gerichtsverfahren. Erstmals erschienen ist die Sabotageanleitung im Juni 1996 in der Zeitschrift RADIKAL. Der Text beschreibt, wie der Bahnverkehr durch Hakenkrallen und Störung von Achszählern behindert werden kann. Hintergrund waren Proteste gegen die umstrittenen Castor-Atommülltransporte, die teilweise per Bahn durchgeführt wurden. Über die Domain des niederländischen Internetproviders XS4ALL wurde die Zeitschrift einschließlich des "Leitfadens" auch im Internet veröffentlicht. Als Angela Marquardt, damals stellvertretende Parteivorsitzende der PDS, in ihrem Internetangebot Verweise auf die entsprechenden Internetseiten aufnahm, wurde gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf der Politikerin vor, durch die Links Beihilfe zur Anleitung zu einem gemeingefährlichen Vergehen geleistet zu haben. Vom Amtsgericht Berlin wurde Marquardt anschließend aber freigesprochen. Der Strafrichter lehnten eine Verurteilung ab, weil ein Vorsatz nicht nachzuweisen sei.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 625:
https://www.urheberrecht.org/news/625/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.