Filmwirtschaft fordert Einschränkung des Rechts zur Privatkopie
Die deutsche Filmwirtschaft fordert anlässlich der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie Einschränkungen des Rechts zur Anfertigung von Vervielfältigungen zu privaten Zwecken. Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) und die Arbeitsgemeinschaft film20 warnten am 17.4.2002 in einer gemeinsamen Stellungnahme, Auswüchse bei der Anfertigung der sogenannten Privatkopien gefährdeten zunehmend die normale wirtschaftliche Auswertung von Spielfilmen durch die Rechteinhaber. Schon jetzt werde die Hälfte dieser Kopien für Dritte hergestellt oder an Dritte verkauft. Setze sich dieser Trend fort, gefährdeten die damit verbundenen Umsatzeinbußen auf Dauer das Erscheinen neuer Filme. Außerdem forderten die Verbände, der Gesetzgeber solle endlich die Vergütungen der Rechteinhaber für die Anfertigung von Privatkopien erhöhen. Die geltenden Sätze seien seit 1983 nicht angehoben worden und längst nicht mehr angemessen. Für Änderungen setzen sich SPIO und film20 auch bei der rechtlichen Stellung des Filmproduzenten ein. Um seine Position zu stärken, sollte die nach geltendem Recht bestehende Übertragungsvermutung in § 89 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in eine gesetzliche Abtretung ("cessio legis") umgewandelt werden.
Die Verbände betonen in ihrer Stellungnahme, die Verbraucher sollten grundsätzlich auch in Zukunft berechtigt sein, Filme zum eigenen Gebrauch zu vervielfältigen, wenn die Rechteinhaber hierfür einen angemessenen Ausgleich erhielten. Ein Grundrecht der Verbraucher auf freien Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken gebe es aber nicht. Die Vorschriften über die Anfertigung von Vervielfältigungen zu privaten Zwecken müssten deshalb als eng begrenzte Ausnahme verstanden werden. Bei ihrer Ausgestaltung müsse außerdem berücksichtigt werden, dass digitale Kopien die normale Auswertung von Werken in erheblich größerem Maße gefährdeten als analoge Kopien. Die Regelungen über die Privatkopie beachteten diesen Umstand nicht. Sie müssten deshalb einer umfassenden Neubewertung zugeführt werden. Dabei müsse der Gesetzgeber zum einen klarstellen, dass das Recht zur Privatkopie die Rechtmäßigkeit der Herstellung der dabei verwendeten Vorlage voraussetze und dass das hergestellte Vervielfältigungsstück nicht verbreitet werden dürfte. Zum anderen müsse vom Gesetz in Zukunft aber auch gefordert werden, dass der Verbraucher die Kopien auf eigenen Vervielfältigungsvorrichtungen anfertige. Vervielfältigungen, die im Zusammenhang mit Dateitauschbörsen im Internet hergestellt oder erworben würden, seien keine Privatkopien, meinten SPIO und film20.
Dokumente:
- Stellungnahme von SPIO und film20 vom 17.4.2002
- Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft v. 18.3.2002
- EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (EU-Urheberrechtsrichtlinie), 2001/29/EG, konsolidierte Fassung
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 628:
https://www.urheberrecht.org/news/628/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.