mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
08.05.2002; 18:06 Uhr
Bundesregierung stimmt Entwurf zur Neuregelung des Jugendschutzes zu
Unterscheidung von Tele- und Mediendiensten entfällt - Kennzeichnung auch von Computerspielen

Das Bundeskabinett hat am 8.5.2002 dem Entwurf von Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) für eine Neuregelung des Jugendschutzrechts zugestimmt. Danach werden das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) zu einem Jugendschutzgesetz (JSchG) zusammengelegt. Dessen Regelungen gelten einheitlich sowohl für Tele- als auch für Mediendienste. Ausgenommen ist allerdings der Jugendschutz im Rundfunk. Er soll weiter in der Zuständigkeit der Länder verbleiben und durch einen neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag geregelt werden. Nach dem geplanten JSchG sollen in Zukunft nicht nur Videofilme, sondern auch Computerspiele und Bildschirmspielgeräte mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. Änderungen sieht der Gesetzentwurf auch bei der Indizierung jugendgefährdender Medien vor. Zuständig bleibt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), die allerdings in Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) umbenannt wird. Die BPM kann in Zukunft auch von Amts wegen tätig werden, muss sich aber mit einer von den Bundesländern neu zu gründenden Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) abstimmen. Die Selbstkontrolle der Medien will der Gesetzentwurf stärken. Der Jugendschutz soll so weit wie möglich Selbstkontrolleinrichtungen übertragen werden. Für deren Tätigkeit soll aber eine staatliche Zulassung erforderlich sein. Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung noch vor den Bundestagswahlen im September 2002 in Kraft treten.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 671:

https://www.urheberrecht.org/news/671/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.