Mobilcom muss an Manfred Krug 61.400 Euro zahlen
Die Mobilcom muss an den Schauspieler Manfred Krug eine Entschädigung von 61.400 Euro zahlen. Das Landgericht Düsseldorf (LG) entschied am 10.4.2002, das Telekommunikationsunternehmen habe durch die Verwendung des Namens von Krug in einer Anzeige die Persönlichkeitsrechte des 65jährigen verletzt. Die Mobilcom hatte im Jahr 1998 unter dem Titel "Die Wahrheit über Manfred Krug" behauptet, der Schauspieler, der seit Jahren für die Deutsche Telekom wirbt, habe mit einer Mobilcom-Vorwahl günstig telefoniert. Vor Gericht berief sich die Mobilcom darauf, bei "ihrem" Manfred Krug habe es sich um einen Architekten gleichen Namens gehandelt. Das LG wies dieses Argument zurück. Jeder Betrachter habe mit dem Namen "Manfred Krug" den Schauspieler verbunden, meinten die Richter. Das Gericht liess sich auch nicht auf die Verteidigung ein, bei der Anzeige habe es sich um eine "Revanche" für eine Werbung der Deutschen Telekom gehandelt. Das ehemalige Staatsunternehmen hatte die Mobilcom dort als "Mogelcom" bezeichnet.
Wegen Telefonwerbung hat es in der Vergangenheit bereits mehrere Entscheidungen wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten gegeben. Erst im August 2001 hatte ebenfalls das LG Düsseldorf der Deutschen Telekom verboten, keine Werbung mehr mit einem Double des FC-Bayern-Präsidenten Franz Beckenbauer zu betreiben. In der umstrittenen Werbung war ein Beckenbauer-Doppelgänger aufgetreten, der sich bei einem Telekom-Kundenberater über angeblich ausbleibende Anrufe auf seinem E-Plus-Handy beklagte. Der Telekom-Mitarbeiter, der den Schauspieler als "Herr Beckenbauer" begrüßte, riet dem vermeintlichen Bayern-Präsidenten daraufhin zu einem Wechsel in das Handy-Netz der Deutschen Telekom. Dabei fiel auch der Satz "Ja ist denn heut' schon Weihnachten", mit dem Beckenbauer zur gleichen Zeit im Fernsehen für ein Angebot des Telekom-Konkurrenten E-Plus warb.
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