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12.04.2002; 12:03 Uhr
Schalke 04 gibt im Streit mit Handylogoanbieter klein bei
Klage zurückgezogen - Kein Schadensersatz für Jahreslizenz bei zweiwöchiger Rechtsverletzung

Der Fußballverein Schalke 04 gibt im Streit wegen des unberechtigten Vertriebs von Handylogos klein bei. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) teilte am 11.4.2002 mit, der Bundesligaverein habe seine Klage gegen einen Handylogovertreiber im Berufungsverfahren fast vollständig zurückgenommen (Az. 4 U 175/01). Schalke 04 hatte versucht, vor dem OLG mehr Schadensersatz durchzusetzen, als ihm in einem vorausgegangenen Verfahren vor dem Landgericht Bochum (LG) zugesprochen worden war. In der zweiten Instanz deutete sich allerdings an, dass die Berufung erfolglos bleiben würde. Der Wettbewerbssenat des OLG begründete seine Auffassung damit, dass eine knapp zweiwöchige Verletzung von Namensrechten keinen Schadensersatz rechtfertigen könne, der auf Grundlage einer Jahreslizenz berechnet sei.

Im Fall hatte ein Hamburger Internehmen im Internet Handylogos vertrieben. Angeboten wurde unter anderem auch ein Logo mit der Abbildung eines Fußballs und dem Begriff "Schalke", obwohl der Verein dem Unternehmen keine entsprechende Lizenz erteilt hatte. Bevor Schalke 04 die Verwendung des Begriffes außergerichtlich unterband, wurde das Logo im Herbst 2000 innerhalb von knapp zwei Wochen 462mal abgerufen. Der Anbieter erzielte dadurch einen Nettoumsatz von knapp 2500 Mark. Der Fußballverein verlangte von dem Unternehmen wegen des Vorfalls allerdings Schadensersatz in Höhe von 20.000 Mark. Er begründete diese Forderung damit, er vereinbare mit allen Lizenznehmern grundsätzlich nur Jahreslizenzen. Der Handylogoanbieter wollte sich darauf nicht einlassen. Er bot auf Grundlage einer Berechnung nach Stücklizenzen lediglich einen Betrag von 250 Mark an. Das LG Bochum hatte dem Verein in erster Instanz immerhin noch einen Betrag von 8000 Mark zugesprochen.

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