ZDF und RTL rufen wegen Terroristen-Prozess Verfassungsgericht an
Das ZDF und der Privatsender RTL wollen mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ihr Recht durchsetzen, von einem Strafverfahren gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der Terroristenorganisation El Quaida in Frankfurt zu berichten. Bilder nur vom leeren Gerichtssaal würden dem hohen öffentlichen Interesse an dem Prozess nicht gerecht, erklärten die Sender übereinstimmend. ZDF und RTL wollen an jedem Verhandlungstag vor Sitzungsbeginn fünf Minuten lang in Anwesenheit der Angeklagten und ihrer Verteidiger aus dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) berichten. Vor Gericht stehen ab dem 16.4.2002 fünf junge Algerier, denen die Bundesanwaltschaft die Vorbereitung eines Bombenanschlags im elsässischen Straßburg Ende 2000 vorwirft. Die Sender berufen sich in ihrem Antrag auf eine Entscheidung des BVerfG von 1992. Bereits damals hatten die Karlsruher Richter dem ZDF durch einstweilige Anordnung gestattet, vor und nach dem Prozess gegen den ehemaligen DDR-Staatsrats- und Parteivorsitzenden Erich Honecker zu filmen.
Die Hauptverhandlung im Strafverfahren ist nach § 169 S. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) grundsätzlich öffentlich. Eine Ausnahme gilt nach § 48 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) nur, falls Jugendliche angeklagt sind. Nach § 169 S. 2 GVG dürfen während des Prozesses allerdings keine Rundfunkaufnahmen gemacht werden. Der vorsitzende Richter kann Rundfunkvertretern Aufnahmen im Gerichtssaal aber vor und nach der eigentlichen Hauptverhandlung gestatten. Voraussetzung dafür ist, das dies die Aufrechterhaltung der Ordnung im Gerichtssaal nicht gefährdet. Bei der Entscheidung über die Zulassung muss das Gericht einerseits die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten einerseits und das öffentliche Interesse der Allgemeinheit an Unterrichtung über Zeitfragen andererseits gegeneinander gewichten. Angemessen berücksichtigen muss das Gericht im Rahmen dieser Abwägung auch die grundgesetzlich geschützte Rundfunkfreiheit.
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