Weg frei für digitales terrestrisches Fernsehen
Der Weg ist frei für die Vergabe der ersten Sendefrequenzen für das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T). Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) veröffentlichte am 4.4.2002 in Bonn Eckpunkte für ein einheitliches Vergabeverfahren, auf das sich die 15 deutschen Landesmedienanstalten geeinigt haben. Die Aufsichtsbehörden werden nun jeweils Frequenzen und Reichweite zur terrestrischen Ausstrahlung digitaler Fernsehsignale festlegen. Anschließend können sich die Rundfunksender um einzelne Kanäle bewerben. Die ersten Sendefrequenzen sollen noch in diesem Jahr vergeben werden. Den Anfang machen soll der Raum Berlin-Potsdam. Dort ist der Übergang von der Analog- zur Digitaltechnik schon für den Sommer 2003 geplant.
Die Bundesregierung hat bereits im Dezember 1997 beschlossen, dass die terrestrische Ausstrahlung von Rundfunkprogrammen in Deutschland grundsätzlich bis spätestens 2010 vollständig auf digitale Übertragung umgestellt werden soll. Das Digitalfernsehen bietet gegenüber analoger Übertragung eine höhere Bild- und Tonqualität und ist weniger anfällig für Störungen, wie sie bei herkömmlicher Ausstrahlung typischerweise durch Echos oder Abschattungen auftreten. Außerdem kann es ohne Qualitätseinbußen auch von mobilen Empfängern, beispielsweise in Autos oder Zügen, empfangen werden. Zur Nutzung sind besondere Zusatzgeräte erforderlich. In Teilen Großbritanniens und Schwedens ist DVB-T bereits seit längerem erfolgreich im Einsatz.
Dokumente:
- Pressemitteilung der RegTP vom 5.4.2002
- Eckpunkte der Landesmedienanstalten zur Frequenzvergabe vom 20.3.2002
- "Digitales terrestrisches Fernsehen in der BRD" (Abschlussbericht der TWAG DVB-T vom Januar 1999)
Institutionen:
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