KI und Urheberrecht I
In einem Beitrag für den Kluwer Copyright Blog geht Alina Trapova (University College London) der Frage nach, ob die EU durch gesetzgeberische Maßnahmen sicherstellen soll, dass KI-generierte Inhalte künftig urheberrechtlich geschützt werden. Ihrer Meinung nach müsse der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hier einschreiten, da andernfalls ein Übermaß an Schutz entstehe und es damit zur »Tragik der Anti-Allmende« kommen könnte.
Ihr zufolge sei in der derzeitigen Situation schon fraglich, ob eine Regulierung durch die EU überhaupt geeignet sei, das Problem anzugehen. Jedenfalls wäre eine grundsätzliche Ausdehnung des Schutzes auf KI-generierte Inhalte zumindest weder erforderlich noch angemessen, da hierdurch die Grenzen zur Gemeinfreiheit verwischt würden. Diesbezüglich sei nach Ansicht der Autorin vielmehr zunächst ein öffentliches Meinungsbild durch Konsultation der Öffentlichkeit einzuholen.
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