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14.02.2023; 17:00 Uhr
Seenotretter gewinnen gegen AfD-Kreisverband
Partei unterliegt im Streit um Äußerungen über angebliche Zuwendungen aus Steuergeldern

Im Streit um Äußerungen über angebliche Zuwendungen aus Steuergeldern war ein Seenotrettungsverein gegen den AfD-Kreisverband Dresden vor dem OLG Dresden erfolgreich. Das Gericht hat der Partei damit Äußerungen verboten, die diese während des Dresdner Oberbürgermeisterwahlkampfes 2022 verbreitet hatte und dies in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (4 U 2331/22).

Damals druckte die Partei auf Flyern die Behauptung, »Schlepperorganisationen« wie der klagende Verein Mission Lifeline würden durch die Initiative Sichere Häfen mit Steuergeldern gefördert werden. Gegen diese Äußerung wendete sich der Verein mit rechtlichen Schritten, hatte damit jedoch vor dem LG Dresden noch keinen Erfolg, da man dort in den Äußerungen eine zulässige Meinungsäußerung erkannt hatte.

Das OLG Dresden entschied nun jedoch, dass es sich bei der angegriffenen Äußerung um eine unwahre Tatsachenbehauptung handele, da der klagende Verein durch die Initiative Sichere Häfen – ein Zusammenschluss von Kommunen, die sich für die Aufnahme Geflüchteter einsetzen – nachweislich keine Steuergelder erhalte. Laut Pressemitteilung des Gerichts habe die Beklagte dies im Verfahren auch eingeräumt. Aufgrund dieser unwahren Tatsachenbehauptung könne eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers nicht ausgeschlossen werden, so das Gericht weiter.

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