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14.02.2023; 17:21 Uhr
KI und Urheberrecht
Forderungen nach finanzieller Beteiligung von Autoren und Verlagen an Chatbot-Nutzung

Im Zuge der derzeitigen Entwicklungen rund um den Einsatz von generativen KI-Systemen werden nun zunehmend Forderungen erhoben, Autoren sowie Verlage an der Nutzung solcher Systeme finanziell zu beteiligen.

So berichtet u.a. der Tagesspiegel darüber, dass der Bundesverband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) in einer gemeinsamen Stellungnahme fordern, dass Rechteinhaber angemessen vergütet werden müssten, sofern KI-Systeme wie der Chatbot ChatGPT auf deren Inhalte zurückgreifen. Dies sei nämlich grundsätzlich nur nach einer Lizenzierung zulässig. Diesen Forderungen habe sich auch ein Sprecher der Verwertungsgesellschaft Corint Media angeschlossen, wie der Tagesspiegel weiter berichtet. Da unklar sei, ob das Presseleistungsschutzrecht von 2021 überhaupt noch ausreiche, um diese neueren Entwicklungen zu erfassen, müsse der Gesetzgeber womöglich zeitnah nachschärfen.

In einem weiteren Beitrag des Tagesspiegels fordert Adrian Lobe eine angemessene Beteiligung der Autoren am Einsatz entsprechender Systeme. Viele Autoren lieferten mit ihren Werken gerade die Vorarbeit für datengetriebene KI-Systeme. Deren Interessen sollten zuerst diskutiert werden, bevor man sich mit der Schutzfähigkeit von KI-produzierten Inhalten befasst. Andernfalls sei künftig insbesondere die Schaffung von Gemeinschaftsgütern bedroht.

Dokumente:

[IUM/th]

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