Haftung von YouTube für Thumbnails
Am Dienstag verhandelte der US-Supreme Court zu der Frage, inwieweit Internetdienste wie YouTube für Inhalte ihrer Nutzer in Anspruch genommen werden können, wenn diese in eigenen Vorschaubildern angezeigt werden. Dabei zeigten sich die neun Richter gegenüber einer möglichen Haftung skeptisch, wie beck aktuell berichtet.
Im konkreten Fall klagen die Angehörigen einer Studentin, die im Jahr 2015 in Paris Opfer eines islamistischen Terroranschlags des sogenannten Islamischen Staates (IS) wurde, da über die Videoplattform YouTube Propagandamaterial der Organisation verbreitet und durch sogenannte Thumbnails, also Vorschaubilder, sichtbar wurden. Gestritten werde dabei um die Frage, ob es sich hierbei um Inhalte von YouTube handele oder um solche der jeweiligen Nutzer.
Laut der Meldung sei jedoch aus den Nachfragen der Richter insbesondere an den Klägervertreter deutlich geworden, dass sie einer Haftung der Plattform grundsätzlich skeptisch gegenüber stünden. Anders könnte laut der Richter jedoch der Fall bewertet werden, in dem ein von der Plattform betriebenes KI-System Inhalte verbreite, da die Plattformen hierdurch selbst zu Produzenten von Inhalten werden könnten, so beck aktuell weiter.
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