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18.03.2002; 17:51 Uhr
Zweifel an Eintragungsfähigkeit von Microsofts Marke "Windows"
US-Gericht lehnt einstweilige Verfügung ab - Lediglich Gattungsbezeichnung?

Die Marke "Windows", unter der das Unternehmen Microsoft seit 1983 sein erfolgreiches Betriebssystem vermarktet, ist möglicherweise markenrechtlich nicht schutzfähig. Diesen Schluss nahe legt jedenfalls die Entscheidung eines US-Bezirksgerichts in Seattle, dass am 15.3.2002 einen Antrag des Softwareherstellers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Konkurrenten abwies (Az. C01-2115C). Nach Auffassung des Gerichts bestehen "ernsthafte Zweifel" ("serious questions") an der Gültigkeit von Microsofts Marke. Das Softwareunternehmen wollte seinem Wettbewerber Lindows gerichtlich untersagen lassen, ein Betriebssystem mit dem Namen "LindowsOS" auf den Markt zu bringen. "LindowsOS" setzt auf das verbreitete Betriebsystem "Linux" auf, bietet aber eine Benutzeroberfläche, die der von Microsofts "Windows" ähnelt und unter der nach Angaben des Herstellers auch beliebte Anwendungen wie das "Microsoft Office" lauffähig sein sollen. Microsoft zeigte sich über die Entscheidung enttäuscht und kündigte an, man werde den Kampf um die Marke fortsetzen. Die Gegenseite sprach dagegen von einem "gewaltigen Sieg". Der Fall war das erste Mal, dass Microsoft ein anderes Unternehmen wegen der Verletzung der Marke "Windows" verklagt hatte.

Lindows hatte sich vor Gericht darauf berufen, der Begriff "Windows" sei rein beschreibend ("generic") und deshalb als Marke gar nicht eintragungsfähig. Aus diesem Grund habe Microsoft es bisher auch bewusst unterlassen, sich eine entsprechende Marke beim US-Markenamt eintragen zu lassen. Lindows wies das Gericht in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Begriff "Windows" oder Teile davon auf dem US-amerikanischen Markt in Dutzenden von Produkt- und Firmenbezeichnungen verwendet würde. Es gebe immerhin zu denken, dass Microsoft es bisher vermieden habe, dagegen gerichtlich vorzugehen. Die Rechtsanwälte von Microsoft hatten sich dagegen auf den Standpunkt gestellt, der Begriff sei sehr wohl eintragungsfähig. Der Fall liege ähnlich wie bei den bekannten Marken Amazon und Apple. Auch dort hätten Begriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs durch ihre starke Verbindung zu einem Unternehmen eine "zweite Bedeutung" entwickelt. Das sei auch bei der Marke "Windows" der Fall, in deren Aufbau Microsoft im Lauf der Jahre mehr als eine Milliarde US-Dollar gesteckt habe. Die Microsoft-Anwälte verwiesen auch darauf, dass man gegen Verletzungen der Marke in der Vergangenheit außergerichtlich in Hunderten von Fällen energisch vorgegangen sei.

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