mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.02.2002; 17:43 Uhr
US-Gericht soll Streit über "freie Software" klären
Unterschiedliche Auslegung der "General Public License"

Ein Gericht in den USA soll demnächst einen Grundsatzstreit über sogenannte "freie Software" klären. Ein US-Bundesgericht in Boston verhandelt zur Zeit über eine Klage des schwedischen Softwareherstellers MySQL gegen dessen US-amerikanischen Konkurrenten Progress Software. MySQL wirft dem Wettbewerber aus Massachusetts vor, die Bedingungen der sogenannten General Public License (GPL) verletzt zu haben, und verlangt deshalb Lizenzgebühren. Die GPL wurde von der in Boston ansässigen Free Software Foundation entwickelt. Softwareentwickler, die sich zur Beachtung der GPL verpflichten, dürfen GPL-Programme anderer Unternehmen zu beliebigen Zwecken bei der Entwicklung eigener Software verwenden, müssen ihre Eigenentwicklungen aber anschließend ebenfalls frei veröffentlichen. Progress Software hat nach Darstellung der Kläger dagegen MySQL-Programme teilweise übernommen, den Quellcode der damit entwickelten Software aber anschließend nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Nach Auffassung der Schweden führt diese Verletzung der Lizenzbedingungen dazu, dass Progress Software sich nicht mehr auf Nutzungsrechte nach der GPL berufen kann. Die US-Amerikaner halten dagegen, sie hätten den entsprechenden Quellcode inzwischen offengelegt. Nach Angaben der Free Software Foundation, die die Klage von MySQL unterstützt, wird sich im Rahmen des Rechtsstreits zum ersten Mal ein US-Gericht mit der Wirksamkeit der GPL und ihren Bedingungen beschäftigen. Die Stiftung hofft darauf, dass die Richter der Klage stattgeben werden und so für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen. "Freie Software" hat inzwischen erhebliche wirtschaftliche Bedeutung erlangt. Bekanntestes "freies" Programm ist das Betriebssystem Linux, dass mittlerweile von Unternehmen und Einrichtungen weltweit benutzt wird und demnächst auch im Deutschen Bundestag in großem Umfang zum Einsatz kommen soll. Entstanden ist Linux aus der Zusammenarbeit der 1985 gegründeten Free Software Foundation, der Nachfolgerin des 1984 ins Leben gerufenen GNU-Projekts, mit dem finnischen Programmierer Linus Thorwalds.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 564:

https://www.urheberrecht.org/news/564/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.