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21.02.2002; 16:31 Uhr
LG Köln kündigt für März Urteil im Streit um Dolly Buster-Bilder an
Verwendung von Fotos im Internet und auf Sektflaschen "PR-Arbeit und Promotion"?

Im Streit über die Verwendung von Fotos der Schauspielerin Dolly Buster in ihrem eigenen Internetangebot und auf selbst vertriebenen Sektflaschen hat das Landgericht Köln (LG) für Mitte März 2002 ein Urteil angekündigt. Ein Gerichtssprecher bestätigte am 14.2.2002 gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa), Vergleichsverhandlungen zwischen den Rechtsanwälten von Buster und einem Verlag aus dem nordrhein-westfälischen Kaarst seien Ende Januar 2002 gescheitert. Das Unternehmen hatte von dem Nacktmodell und ihrem Fotografen Nutzungsrechte für 200 Fotos erworben, die für einen Kalender verwendet werden sollten. Anschließend hatte Buster einige Bilder allerdings auch in ihrem eigenen Internetangebot und auf Sektflaschen verwendet, die zu Werbezwecken vertrieben wurden. Die Schauspielerin beruft sich soweit auf eine Klausel im Verlagsvertrag, nach der sie 15 Bilder für "PR-Arbeit und Promotion" verwenden dürfe. Der Verlag steht auf dem Standpunkt, mit PR-Arbeit habe weder das Internetangebot noch der Sektvertrieb zu tun. Das LG wird nach Angaben von dpa am 13.3.2002 entscheiden (Az: 28 O 450/01). Unter Umständen bleibt Buster allerdings auch bei einem Unterliegen vor Gericht noch eine Möglichkeit, die Bilder anderweitig zu verwerten: Zur CeBit 2002 will der Erotikstar in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Wapme Systems erstmals eigene Bilder über WAP-fähige Handys anbieten.

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[IUM/jz]

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