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22.02.2002; 15:29 Uhr
Europäisches Parlament fordert Richtlinie zur Buchpreisbindung
Vorschlag des Rechtsausschusses - Zwei Systeme zur Auswahl

Die Bundesregierung gerät bei der Frage der Buchpreisbindung unter Druck aus Brüssel. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments forderte die Europäische Kommission am 19.2.2002 auf, eine Vorschlag für eine Richtlinie zur Preisbindung bei Verlagserzeugnissen vorzulegen. Die Forderung kam damit zwei Tage, bevor Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) in Berlin einen Entwurf für ein Preisbindungsgesetz vorgelegt hatte. Mit dem Gesetzentwurf soll die in Deutschland bisher privatrechtlich geregelte Buchpreisbindung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Bislang regeln in Deutschland Verträge zwischen Verlegern und Buchhändlern, die sogenannten Sammelreverse, das Recht der Verleger, verbindlich den Ladenpreis für ihre Bücher festzulegen. Die Europäische Kommission hält diese Handhabung aber für unvereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht. Die Brüsseler Wettbewerbshüter drängen deshalb schon seit längerem auf ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers. In Österreich und Italien sind entsprechende Gesetze bereits in Kraft getreten. Nachdem ein deutscher Gesetzentwurf ursprünglich bereits für Herbst 2001 angekündigt war, will die Bundesregierung das Vorhaben nun anscheinend zügig voran bringen. Müller kündigte an, das Gesetzgebungsverfahren solle noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Eine erste Anhörung der Wirtschaftsverbände ist für den 1.3.2002 vorgesehen.

Nach den Vorstellungen des Europäischen Parlaments soll die geplante Richtlinie den Mitgliedsstaaten nicht nur eine Preisbindung erlauben, sondern auch detaillierte Vorgaben für deren Ausgestaltung machen. Die nationalen Parlamente sollen danach die Wahl haben, ob Verlegern erlaubt wird, einen Verkaufspreis festzulegen, oder ob sie dazu sogar gesetzlich verpflichtet werden. Geht es nach den Europaabgeordneten, sollen für bestimmte Gruppen außerdem Ausnahmen von der Preisbindung erlaubt werden können, beispielsweise für Büchereien, Buchgeschäfte, Schulen, Studenten und Abonnenten von Verlagserzeugnissen. Die Mitgliedsstaaten sollen dabei auch die Möglichkeit erhalten, den Umfang etwaiger Nachlässe gesetzlich festzulegen. Das Europäische Parlament will durch die Vereinheitlichung der Bestimmungen zur Buchpreisbindung in der Europäischen Union vor allem verhindern, dass die Mitgliedsstaaten durch entsprechende Regelungen den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt beeinträchtigen.

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[IUM/jz]

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