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11.01.2002; 15:23 Uhr
RTL stellt Werbung für "Kraft zum Leben" nun doch ein
Niedersächsische Landesmedienanstalt verbietet umstrittene Spots

Nach einem Verbot durch die Niedersächsiche Landesmedienanstalt (NLM) stellt der Sender RTL die Werbung für das umstrittene Buch "Kraft zum Leben" nun doch ein. Das bestätigte eine Sprecherin des Unternehmens am 10.1.2002 gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Kurz zuvor hatte der Kölner Sender noch erklärt, die Werbung weiter ausstrahlen zu wollen. Vorausgegangen war eine Warnung der Gemeinsamen Stelle Werbung der deutschen Landesmedienanstalten (GSW), das Buch "Kraft zum Leben" dürfe nach geltendem Recht nicht im Rundfunk beworben werden. Der GSW-Vorsitzende Wolfgang Thaenert hatte am 8.1.2002 in Kassel darauf hingewiesen, politische, weltanschauliche und religiöse Werbung sei nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) im Fernsehen unzulässig. Diese Regelung schließe ein Werbeverbot für Veröffentlichungen ein, in denen für politische, weltanschauliche oder religiöse Inhalte geworben werde. RTL hatte sich demgegenüber auf den Standpunkt gestellt, es werde nur ein Buch beworben, dass zum Aufbau einer persönlichen Beziehung zu Gott ermutige. Der Sender betonte, man bleibe bei dieser Rechtsauffassung und werde versuchen, die Meinungsverschiedenheit in Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde auszuräumen.

Das Buch "Kraft zum Leben" wird von einer christlichen Stiftung, der in Florida ansässigen Arthur DeMoss Foundation, herausgegeben. Das 134 Seiten starke Buch wirbt für einen "persönlichen Glauben" an Jesus und will dazu anleiten, "Freundschaft mit Gott zu schließen". In Deutschland ist es den Herausgebern gelungen, eine Reihe von Prominenten zur Unterstützung ihrer Arbeit zu gewinnen, darunter den FC-Bayern-Spieler Paulo Sergio, den Golfprofi Bernhard Langer und den Sänger Cliff Richards. Die deutsche Internetpräsenz der Stiftung betreut die Christliche Internet-Arbeitsgemeinschaft e. V. (CINA), ein Missionswerk verschiedener freikirchlicher Einrichtungen. Die evangelische Kirche in Deutschland hat sich verhalten kritisch zu dem umstrittenen Buch geäußert. Ein Vertreter der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZD), Michael Utsch, warnte vor kurzem in einem Interview mit heute.t-online.de, die DeMoss Foundation sei in den USA dem "rechtsevangelikalen Milieu" zuzuordnen. Dort würden unter anderem homosexuelle Menschen diskreditiert, Abtreibungsgegner massiv unter Druck gesetzt und die Evolutionstheorie gänzlich abgelehnt.

Nach § 7 Abs. 8 S. 1 des Rundfunkstaatsvertrags (RfStV) ist Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art unzulässig. Das Verbot gilt für öffentliche Rundfunkanstalten wie für private Rundfunksender gleichermaßen. Die Regelung soll Vielfalt und Ausgewogenheit der Programme sicherstellen und gewährleisten, dass bei inhaltlichen Beiträgen journalistische Grundsätze eingehalten werden. Unberührt bleibt von der Bestimmung allerdings die Regelung des § 42 RfStV. Nach dieser Vorschrift können die evangelischen Kirchen, die katholische Kirche und die jüdischen Gemeinden von privaten Rundfunksendern verlangen, dass ihnen angemessene Sendezeit für religiöse Sendungen eingeräumt wird. Den gleichen Anspruch haben politische Parteien während ihrer Beteiligung an den Wahlen zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament. Eine entsprechende Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten enthalten die Rundfunkgesetze der Länder.

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