Bundestagsbeschluss zur Urheberrechtsreform als Drucksache verfügbar
Drei Wochen nach der Verabschiedung des neuen Urhebervertragsrechts im Bundestag ist der entsprechende Gesetzesbeschluss nun auch als Bundestagsdrucksache verfügbar. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, der sich das Parlament in seiner Sitzung am 25.1.2002 mehrheitlich angeschlossen hatte, kann ab sofort unter der Drucksachen-Nummer 14/8058 im Internetangebot des Bundesjustizministerium (BMJ) heruntergeladen werden. In der entsprechenden Datenbank des Bundestages (PARFORS) ist die Vorlage bisher noch nicht verfügbar. Die Bundestagsdrucksache enthält auf 56 Seiten eine Gegenüberstellung des ursprünglichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 30.5.2001, die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses, einen ausführlichen Bericht über den Gang der Beratung und eine Begründung des Kompromissvorschlags.
Der Bundestag hat den bis zuletzt heftig umstrittenen Kompromiss zur Reform des Urhebervertragsrechts am 25.1.2002 mit großer Mehrheit verabschiedet. Für den Gesetzentwurf stimmten die Abgeordneten von SPD, GRÜNEN und PDS. Zustimmung, aber auch vereinzelte Gegenstimmen gab es auch aus CDU/CSU und FDP. Kernpunkte des Beschlusses sind die Einführung eines gesetzlichen Anspruches der Urheber auf angemessene Vergütung, die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln durch Urheber- und Verwertervereinigungen und eine umfangreiche Neufassung des sogenannten Bestseller-Paragraphen. Vertreter aller Parteien sprachen in der Debatte von einem gelungenen Kompromiss. Das Gesetz schaffe einen angemessenen Ausgleich zwischen Urhebern und Verwertern. Die Gewerkschaften bezeichneten die Neuregelung als annehmbar. Sie zeigten sich aber enttäuscht darüber, dass die Bundesregierung auf den Druck vor allem der Verlagswirtschaft hin im Gesetzgebungsverfahren eingeknickt sei. Man werde die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Dokumente:
- Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 23.1.2002 (Bundestags-Drs. 14/8058)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 30.5.2001 (Bundestags-Drs. 14/7564)
Institutionen:
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