Max muss für ungenehmigten Abdruck von Nacktfotos 256.000 Euro zahlen
Die Zeitschrift Max muss für den ungenehmigten Abdruck von Nacktbildern der Sängerin Sabrina Setlur Schadensersatz in Höhe von 256.000 Euro zahlen. Eine Sprecherin des Landgerichts Hamburg bestätigte am 14.2.2002, dass das Gericht bereits am 8.2.2002 ein entsprechendes Urteil gefällt habe. Die Illustrierte hatte im Februar 2001 auf ihrem Titel und auf mehreren Heftseiten Nacktfotos Setlurs abgedruckt, die bereits zwei Jahre vorher entstanden waren. Die Bilder waren ursprünglich für eine Veröffentlichung in der Max bestimmt gewesen. Die Sängerin hatte den entsprechenden Vertrag mit der Zeitschrift aber vor der Veröffentlichung wegen Nichtgefallens wieder aufgelöst. Die Verlagsgruppe Milchstraße, in der die Max erscheint, hatte sich vor Gericht darauf berufen, die Auflösungsvereinbarung sei in der Redaktion wegen eines Wechsels des Chefredakteurs nicht bekannt gewesen. Das Landgericht war trotzdem der Auffassung, dass Setlur wegen des Abdrucks eine Vertragsstrafe von 128.000 Euro und zusätzlich Lizenzgebühren in gleicher Höhe verlangen könne. Eine Rolle bei der Festlegung dieser Beträge spielte vor Gericht die Tatsache, dass die Zeitschrift trotz mehrerer Abmahnungen des Managements der Sängerin im Rundfunk, im Internet und in späteren Druckausgaben weiter auf die Fotos hingewiesen hatte. Weitere Schadensersatzforderungen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten wiesen die Richter allerdings zurück. Das Landgericht begründete dies damit, die Sängerin sei anfangs mit der Anfertigung der Bilder und deren Veröffentlichung einverstanden gewesen. Die Max kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
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