Saarland verabschiedet einheitliches Mediengesetz
Das Saarland erhält als erstes Bundesland in Deutschland ein einheitliches Mediengesetz für Presse, Rundfunk und elektronische Medien. Der Landtag in Saarbrücken verabschiedete am 27.2.2002 mit den Stimmen der CDU mehrheitlich einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Abgeordneten der SPD stimmten gegen das Gesetzesvorhaben. Die Sozialdemokraten befürchten eine Verschlechterung der Bürgerbeteiligung durch Abschaffung des sogenannten "Offenen Kanals", über den die saarländische Landesmedienanstalt bisher von Bürgern selbstgestaltete Hörfunk- und Fernsehbeiträge ausgestrahlt hatte. Nach dem Willen der CDU-Fraktion soll die Behörde statt dessen in Zukunft verstärkt die Nutzung des Internets fördern, um einer "digitalen Spaltung" der Bevölkerung vorzubeugen. Weitere Schwerpunkte des neuen Mediengesetzes sind eine Vereinfachung des Zulassungsverfahrens und die Abschaffung der sogenannten "Konzessionsabgabe" für private Rundfunkanbieter. Neues bringt das Gesetz aber nicht nur für Privatsender. So soll der öffentlich-rechtliche Saarländische Rundfunk (SR) in Zukunft alle zwei Jahre gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen. In Kraft treten soll das Mediengesetz am 1.5.2002.
Streitpunkte während des Gesetzgebungsverfahrens war neben der Abschaffung des "Offenen Kanals" vor allem die Zusammensetzung des SR-Rundfunk- und des Landesmedienrates. Die CDU-geführte Landesregierung unter Ministerpräsident Peter Müller wollte die Gremien ursprünglich erheblich verkleinern, stieß dabei aber auf heftigen Widerstand der SPD. Die Sozialdemokraten kritisierten vor allem, dass der Verband deutscher Schriftsteller in den IG Medien (VS) und der Frauenausschuss des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nicht mehr in Rundfunk- und Landesmedienrat vertreten sein sollten. Die Proteste der SPD waren aber vergeblich. Der CDU-Landtagsfraktion gelang es dagegen in letzter Minute, den Verbleib bestimmter Vereinigungen in den Gremien durchzusetzen. So werden unter anderem die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauenverbände im Saarland und der Saarverband der Evangelischen Frauenhilfe ihre Sitze im Rundfunkrat behalten. Beide Verbände sollten nach dem Regierungsentwurf eigentlich aus den Gremien ausscheiden. Zugeständnisse machte die CDU der Opposition dagegen bei einer Regelung, die es marktbeherrschenden Tageszeitungen untersagt, sich als Rundfunkveranstalter zu betätigen. Die sogenannte "SZ-Klausel", die auf die Saarbrücker Zeitung gemünzt ist, bleibt entgegen der ursprünglichen Pläne auch im neuen Mediengesetz enthalten.
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