Nida-Rümelin hält Reform des Urhebervertragsrechts für sachgerecht
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Julian Nida-Rümelin (SPD), hält den mehrmals überarbeiteten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Urhebervertragsrechts für sachgerecht. Die vorgeschlagenen Regelungen sicherten den Urhebern eine angemessene Vergütung und schafften für die Verwerter Rechtssicherheit, erklärte der Staatsminister am 10.1.2002 in Berlin. Durch gesetzliche Regelung der Angemessenheit, die Begrenzung etwaiger Auskunfts- und Nachforderungsansprüche auf drei Jahre nach Vertragsschluss und den Ausschluss eines Durchgriffs in der Verwerterkette seien die Bedenken der Verwerter weitgehend ausgeräumt. Nida-Rümelin zeigte sich zuversichtlich, dass sich auch das im Regierungsentwurf vorgesehene Schlichtungsverfahren bei der Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregelungen durch Urheber- und Werknutzervereinigungen bewähren werde. Das Verfahren gewährleiste durch die nun vorgesehene paritätische Besetzung des Schlichtungsgremiums und die weitgehende Dispositionsfreiheit der Beteiligten "ein taugliches Angebot zum Interessenausgleich", meinte der Staatsminister. Nach jetzigem Stand soll am 24.1.2002 abschließend im Bundestag über den Gesetzentwurf entschieden werden.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 507:
https://www.urheberrecht.org/news/507/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.