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08.02.2002; 14:09 Uhr
Jauch unterliegt im Rechtsstreit um "guenter-jauch.de"
OLG Köln verneint Pflicht der Provider zur Prüfung etwaiger Namensrechtsverletzungen

Der Moderator Günther Jauch ist im Rechtsstreit um die Domain "guenter-jauch.de" (sic) vor Gericht unterlegen. Nach einer am 8.2.2002 bekannt gewordenen Entscheidung des Oberlandesgericht Köln (OLG) vom Dezember 2001 sind Internetprovider nicht verpflichtet, die Anmeldung neuer Domains auf etwaige Namensrechtsverletzungen zu überprüfen. Die Richter wiesen mit dieser Begründung eine Klage Jauchs gegen den Duisburger Internetprovider Free City ab, der die Domain "guenter-jauch.de" öffentlich zur Registrierung angeboten hatte. Gleichzeitig hob das OLG anderslautende Entscheidungen des Landgerichts Köln (LG) vom April 2001 und des Amtsgerichts Köln (AG) vom März 2000 auf, die eine Prüfpflicht der Provider bejaht hatten. Die Entscheidung des OLG ist rechtskräftig (Az 15 U 108 und 109/01).

Im Fall hatte ein 16-jähriger aus dem Westerwald die Domain "guenter-jauch.de" auf seinen Namen beim Deutschen Network Information Center (DENIC) eintragen lassen. Anschließend hatte er unter dieser Adresse Handy-Logos und ein Gewinnspiel angeboten. Auf eine Abmahnung von Jauchs Rechtsanwalt hatte der Junge die Domain, die er über den Internet-Provider Free City beantragt hatte, zurückgegeben. Free City bot die Adresse anschließend aber wieder zur Registrierung an. Das Unternehmen berief sich dabei darauf, es sei nicht dazu verpflichtet, Domainanmeldungen auf Verletzung von Namensrechten zu überprüfen. Dafür sei nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Free City ausschließlich derjenige verantwortlich, der die Domain eintragen lassen wolle. Unterstützung erhielt das Unternehmen in dieser Auffassung vom Deutschen Multimedia Verband (DMMV).

AG und LG hatten sich diesem Standpunkt nicht angeschlossen. Es sei unzulässig, dass Free City die Verantwortung für etwaige Rechtsverletzungen ausschließlich auf seine Kunden abwälze. Der Provider biete bei der Domainregistrierung umfangreiche Hilfestellungen an. Unter anderem informiere er darüber, welche Domains noch frei seien und welche nicht. Die geringfügige Änderung des Namens tue dabei nichts zur Sache. Eine völlige Übereinstimmung sei nicht erforderlich. Bei Prominenten reiche auch die Verwechslungsfähigkeit zwischen einer Internetadresse und dem tatsächlichen Namen.

Die Prüfpflichten von Providern und DENIC bei der Anmeldung von Domains haben in der Vergangenheit bereits mehrmals die Gerichte beschäftigt. Was die Prüfpflichten der DENIC angeht, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) bereits im September 1999 in einem viel beachteten Grundsatzurteil entschieden, die DENIC sei bei der Registrierung von Domains nicht verpflichtet, die Anmeldung auf etwaige Verstöße gegen Marken- oder andere Rechte zu untersuchen. Der sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU), der gerichtlich erfolgreich gegen die Betreiber der Adresse "kurt-biedenkopf.de" vorgegangen war, versucht zur Zeit, beim Bundesgerichtshof stärkere Prüfpflichten der DENIC durchzusetzen.

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