Microsoft schließt Vergleich wegen unwissentlich hergestellter Raubkopien
Microsoft Deutschland (Microsoft) hat nach mehrmonatigen Verhandlungen einen Vergleich mit einem deutschen CD-ROM-Hersteller geschlossen, der unwissentlich Tausende von Raubkopien von Microsoft-Produkten hergestellt hatte. Das bestätigte die Rechtsabteilung des deutschen Tochterunternehmens der US-amerikanischen Microsoft Corporation am 17.12.2001 in München. Nach Angaben des Softwarehauses hatte ein Händler bei dem CD-ROM-Hersteller mit gefälschten Lizenzverträgen den Eindruck erweckt, Microsoft hätte seine Zustimmung zur Herstellung der CDs erteilt. Im Vertrauen darauf hatte der CD-ROM-Hersteller ahnungslos Software im Wert von mehr als 60 Millionen US-Dollar (etwa 130 Millionen Mark) produziert. Nachdem sich die angeblichen Lizenzverträge als Fälschung herausgestellt hatten, erklärte sich der Hersteller sofort zu einer umfassenden Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden bereit. Außerdem zahlte das Unternehmen einen erheblichen Geldbetrag an Microsoft, um einen Teil des entstandenen Schadens auszugleichen.
Nach Angaben von Microsoft wird der europäische Markt zunehmend mit illegal hergestellten CDs überschwemmt. Im Jahr 1999 habe die Business Software Alliance (BSA), ein weltweit tätiger Interessenverband der internationalen Softwareindustrie, in Europa mehr als 800.000 gefälschte CD-ROMs beschlagnahmen lassen, ein Jahr davor seien es lediglich 550.000 gewesen. Hersteller der CDs, die von Kriminellen vertrieben werden, sind nach Darstellung von Microsoft meist seriöse, renommierte Firmen, die aus Fahrlässigkeit davon absähen, eingehende Aufträge zu überprüfen. "Dabei gehen sie ein erhebliches rechtliches Risiko ein. Denn CD-ROM-Hersteller oder andere Unternehmen, die Computerprogramme illegal kopieren, können wegen Verletzung des Urheberrechts zur Rechenschaft gezogen werden, selbst wenn sie nicht einmal fahrlässig gehandelt haben", warnt Microsoft-Justitiar Thomas Urek. Die Softwareindustrie fordert deshalb seit längerem, das CD-ROM-Hersteller von ihren Auftraggebern einen Identifikationsnachweis verlangen, eingereichte Unterlagen überprüfen und verdächtige Bestellungen ablehnen.
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