Bundestag verabschiedet neues Urhebervertragsrecht
Der Bundestag hat am 25.1.2002 mit großer Mehrheit die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Urhebervertragsrechts verabschiedet. Das Parlament folgte damit mehrheitlich einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, der sich am 23.1.2002 in letzter Minute auf einen Kompromissvorschlag verständigt hatte. Für den Gesetzentwurf stimmten die Abgeordneten von SPD, GRÜNEN und PDS. Zustimmung, aber auch vereinzelte Gegenstimmen gab es auch aus CDU/CSU und FDP. Kernpunkte des Beschlusses sind die Einführung eines gesetzlichen Anspruches der Urheber auf angemessene Vergütung, die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln durch Urheber- und Verwertervereinigungen und eine umfangreiche Neufassung des sogenannten Bestseller-Paragraphen. Vertreter aller Parteien sprachen in der Debatte von einem gelungenen Kompromiss. Das Gesetz schaffe einen angemessenen Ausgleich zwischen Urhebern und Verwertern. Die Gewerkschaften bezeichneten die Neuregelung als annehmbar. Sie zeigten sich aber enttäuscht darüber, dass die Bundesregierung auf den Druck vor allem der Verlagswirtschaft hin im Gesetzgebungsverfahren eingeknickt sei. Man werde die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Für die SPD betonte der Bundestagsabgeordnete Eckhardt Barthel in der Plenardebatte, es sei den Regierungsfraktionen gelungen, ihre wesentlichen Ziele durchzusetzen. Die Rechte der Urheber würden durch den Gesetzentwurf erheblich gestärkt. Er gestand allerdings ein, dass man auf Druck der Verwerter gezwungen gewesen sei, umfangreiche Abstriche zu machen. Das gelte vor allem für die gemeinsamen Vergütungsregeln. Dort soll entgegen den ursprünglichen Plänen nun doch keine gerichtliche Zwangsschlichtung stattfinden, falls sich Urheber und Verwerter nicht außergerichtlich einigen. Barthel erklärte, die SPD-Fraktion könne dem Gesetzentwurf deshalb nur mit der Faust in der Tasche zustimmen. Man werde genau beobachten, ob sich die neuen Regelungen in der Praxis bewährten und ob es auch ohne staatlichen Zwang zur Aufstellung angemessener Vergütungsregeln komme. Falls das nicht der Fall sei, komme das Thema noch einmal auf die Tagesordnung, kündigte Barthel an. Für die GRÜNE-Fraktion schloss sich die Bundestagsabgeordnete Antje Vollmer dieser Forderung an.
Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann nach den Worten ihres Abgeordneten Norbert Röttgen mit dem gefundenen Kompromiss leben. Gleichwohl warf Röttgen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vor, bei der Neuregelung des Urhebervertragsrechts auf der ganzen Linie gescheitert zu sein. Däubler-Gmelin sei es in wichtigen Punkten nicht gelungen, sich gegenüber der Verwertungswirtschaft durchzusetzen, meinte Röttgen. Dort, wo eine Besserstellung der Urheber erforderlich gewesen wäre, sei das nicht gelungen. Als Beispiel nannte Röttgen die Lage freiberuflicher Übersetzer. Heftige Vorwürfe machte der Abgeordnete der Bundesregierung wegen des seiner Auffassung nach chaotischen Gesetzgebungsverfahren. Röttgen klagte, in den letzten Wochen vor der Verabschiedung des Gesetzes seien alle paar Tage wesentliche Änderungen an dem Gesetzesvorhaben vorgenommen worden. Das habe die parlamentarischen Beratungen erheblich erschwert.
Dokumente:
- Protokoll der Bundestagssitzung vom 25.1.2002 (Auszug)
- Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 23.1.2002 (Bundestags-Drs. 14/8058)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 30.5.2001 (Bundestags-Drs. 14/7564)
Institutionen:
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